Neue Corona-Cchutzverordnung in NRW Disco- und Bordell-Betreiber kritisieren PCR-Test-Regel

Mit neuen Corona-Regeln bleibt in NRW auch bei steigenden Neuinfektionen vieles möglich - vorausgesetzt man ist geimpft, genesen oder getestet. Dass es für Discos und Bordelle jedoch strengere Auflagen gibt, halten die Betroffenen für ungerecht.

 Disco-Besitzer kritisieren die neue Regeln zum Disco-Besuch der Corona-Schutzverordnung in NRW.

Disco-Besitzer kritisieren die neue Regeln zum Disco-Besuch der Corona-Schutzverordnung in NRW.

Foto: dpa/Felix Kästle

Verbände der Discotheken- und Bordellbetreiber üben scharfe Kritik an der aus ihrer Sicht „ungerechten“ und „unsinnigen“ PCR-Test-Vorschrift für ungeimpfte Gäste. Entsprechend der neuen Corona-Regeln in NRW müssen ab Freitag in Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 alle, die nicht geimpft oder genesen sind, vor dem Besuch von Discotheken, Tanzveranstaltungen oder Bordellen einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen. Für andere Indoor-Veranstaltungen oder Sport in Innenräumen genügt ein Schnelltest.

„Kein junger Mensch lässt sich weit vor dem Wochenende für rund 70 Euro testen. Das ist eine Impfpflicht, die nicht so heißen und nur Druck ausüben soll“, sagte Disco-Besitzer Holger Bösch, stellvertretender Präsident des Berufsverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT), der zum Gaststättenverband Dehoga gehört, am Mittwoch. „Wir lassen uns aber nicht zum Erfüllungsgehilfen der Politik machen - vor allem nicht, wenn die Maßnahme infektiologisch keinen Sinn macht“, sagte Bösch. Der Verband werde daher seinen Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen empfehlen, vor dem dortigen Oberverwaltungsgericht dagegen vorzugehen, sagte er.

PCR-Test-Regel „absolut kritikwürdig“

Auch von Vertretern der Sexarbeits-Branche wird die PCR-Test-Regelung als Ungleichbehandlung gegenüber anderen Dienstleistungsgewerben kritisiert. Zwar sei es grundsätzlich gut, dass anders als zuletzt damit auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 Bordelle nicht ganz geschlossen würden, sagte Stephanie Klee, Vorstand des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen, der rund 100 Mitglieder, überwiegend Bordellbetreiber, vertritt. „Absolut kritikwürdig“ sei aber die Verpflichtung zum PCR-Test. „Das ist wieder einmal eine Schlechterstellung gegenüber anderen vergleichbaren Dienstleistungen.“ Es sei unverständlich, warum Bordellen restriktivere Regeln auferlegt würden als etwa Indoor-Sportstätten oder Friseuren. „Jeder spontane Bordellbesuch ist damit ausgeschlossen und das Amüsement verteuert sich deutlich“, ist sie sicher.

Anders als vom Gesundheitsministerium unterstellt gehe von der Branche kein besonders hohes Risiko für Mehrfachansteckungen aus. „Im Gegenteil. Unsere Mitglieder achten sehr auf Gesundheit, nicht erst seit Corona“, betonte Klee. Deutschlandweit habe es bislang keinen Ausbruch in einem Bordell gegeben. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass durch diese strenge Regelung mehr Menschen zum Impfen gebracht werden sollen - auf unserem Rücken“, sagte sie. Es sei gut vorstellbar, dass Branchenvertreter aus Nordrhein-Westfalen sich gegen diese besonders strenge Regelung auch vor Gerichten zu Wehr setzten.

Auch BDT-Vize Bösch, selbst Eigentümer der Großdiscothek „Index“ im niedersächsischen Schüttorf, unterstreicht, dass Betreiber sich aus eigenem Interesse um größtmögliche Sicherheit für ihre Veranstaltungen bemühten. Wer seine Diskothek besuche, werde etwa ausnahmslos per Schnelltest überprüft - auch Geimpfte und Genesene. Dabei fische man auch immer wieder vollgeimpfte Infektiöse heraus. „Alle per Schnelltest zu überprüfen, kann daher aus meiner Sicht wirksam sein, damit Discos nicht zu Superspreader-Events werden. Ein PCR-Test nur für Ungeimpfte ist dagegen reine Gängelung der jungen Leute - und damit erreichen wir gar nichts.“

(dpa)
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