Strafen bis zu 25.000 Euro NRW erlässt Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen Corona-Regeln

Düsseldorf · Das Land Nordrhein-Westfalen will Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit hohen Bußgeldern ahnden. Verbotenes Picknicken, Hygieneverstöße und Co. können demnach richtig teuer werden.

Nordrhein-Westfalen hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen bis zu 5000 Euro erlassen. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25 000 Euro fällig.

Nordrhein-Westfalen hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen bis zu 5000 Euro erlassen. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25 000 Euro fällig.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Nordrhein-Westfalen hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen bis zu 5000 Euro erlassen. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25 000 Euro fällig. Der Erlass, der nach dpa-Informationen am Montagabend an die zuständigen Behörden geschickt wurde, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, werden danach 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Verbotenes Picknicken kostet 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro. Zusätzliche Bußgelder seien möglich gegen Unternehmen, die von Verstößen profitieren. Teuer werden auch Hygieneverstöße oder Verstöße gegen das Besuchsverbot in Einrichtungen wie etwa Altenheimen. Die „Bild“-Zeitung hatte zunächst über den Entwurf des Erlasses berichtet.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte zu den aktuellen Maßnahmen und dem Bußgeldkatalog: „Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren.“ Laschet betonte: „Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen.“

Man habe in Nordrhein-Westfalen erfolgreich das Null-Toleranz-Prinzip eingeführt bei der Bekämpfung von Verbrechen wie der Clan-Kriminalität. „Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus“, sagte Laschet.

(dpa)
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