Sondersitzung des Rechtsausschusses NRW-Justizminister stellt sich im Fall Sami A. der Opposition

Düsseldorf · Der NRW-Justizminister hat in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses eine Verfassungskrise verneint. In der Sitzung ging es um die Kritik hochrangiger Politiker an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, das die Abschiebung des Gefährders Sami A. für rechtswidrig erklärt hatte.

Mindestens zwölfmal sagt Peter Biesenbach (CDU): „Und Punkt.“ Gelegentlich auch in der Variante: „Und Punkt. Dahinter können Sie noch so viele Ausrufungszeichen setzen, wie Sie wollen.“ Die Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtags am Montag war buchstäblich geprägt von dem Ringen des NRW-Justizministers um einen Schlusspunkt. Die Opposition hatte die Sitzung erzwungen, weil sie in Nordrhein-Westfalen eine „Verfassungskrise“ ausgemacht hat – ausgelöst durch die verunglückte Abschiebung des Gefährders Sami A. und die Kritik mehrerer Kabinettsmitglieder an einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG), das die Abschiebung für rechtswidrig erklärt hat.

Dass ranghohe Richter und zuletzt sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) es für nötig hielten, öffentlich die Unabhängigkeit der Justiz zu betonen, findet Biesenbach „erfreulich“. In der Kontroverse sieht er sogar ein „glänzendes Beispiel“ dafür, „dass unser Rechtsstaat stark ist, gelebt wird und funktioniert“. Wie zuvor mit anderen Worten schon Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) stellt auch Biesenbach klar, dass eine Regierung gerichtliche Entscheidungen „ohne Wenn und Aber“ zu befolgen habe.

Biesenbachs Problem: Die schwarz-gelbe Landesregierung befolgt den richterlichen Beschluss zwar und will den rechtswidrig abgeschobenen Sami A. nach Deutschland zurückholen. Aber keineswegs „ohne Wenn und Aber“. NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hatte das entsprechende Urteil des OVG mit der trotzigen Bemerkung quittiert: „Ich bin anderer Rechtsauffassung als das Gericht“. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Gerichtsbarkeit anlässlich des OVG-Beschlusses aufgefordert, das „Rechtsempfinden der Bevölkerung“ mehr zu beachten – und im Nachhinein die Wirkung seiner Worte bedauert, ohne sie inhaltlich eindeutig zurückzunehmen. Auch Laschet selbst hatte behauptet, die Landesregierung habe nach Recht und Gesetz gehandelt, obwohl das OVG das genaue Gegenteil feststellt hat.

Opposition traktiert Biesenbach mit zwei Fragen

Es war Biesenbachs Glück, dass er es in der Sitzung nicht mit der ersten Garde der Opposition zu tun hatte. Für die SPD führte nicht sein Amtsvorgänger, der SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty, sondern Sven Wolf das Wort. Und für die Grünen nicht die in Rechtsstaatsdebatten erfahrene Fraktionschefin Monika Düker, sondern Berivan Aymaz. Und so durfte Biesenbach den Eklat relativ ungestört relativieren. Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, Ricarda Brandts, die öffentlich von einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Behörden und Justiz gesprochen hatte, sei nicht allzu grundsätzlich zu verstehen. Sie habe „als Leiterin einer Mittelbehörde“ einen „Einzelfall“ gemeint.

Die Opposition traktierte Biesenbach immer wieder mit zwei konkreten Fragen. Was genau er nun unternehme, um zu verhindern, dass NRW-Behörden Gerichten künftig noch einmal Informationen vorenthalten. Und was genau er nun unternehme, um zu verhindern, dass die Autorität der Gerichte noch einmal durch Politiker-Schelte infrage gestellt werde. Biesenbach wich aus, indem entsprechenden Handlungsbedarf schlicht verneinte.

Bundesinnenministerium war eingeweiht

Die „Süddeutsche Zeitung“ und die „Tageszeitung“ meldeten unterdessen, dass auch das Bundesinnenministerium über den Plan der Behörden eingeweiht war, Sami A. nach Tunesien abzuschieben. Demnach hatte das Bundesinnenministerium davon Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dringend darum gebeten hatte, über Abschiebepläne unterrichtet zu werden. Das habe das Ressort von Minister Horst Seehofer (CSU) jedoch nicht getan, wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgehen soll. Zudem teilte das Ministerium dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht mit, dass das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundespolizei für die Abschiebung ein „Zeitfenster“ für den 13. Juli vorgesehen hatten.

Aus Sicht der Linken-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke haben Bund und NRW gemeinschaftlichen Rechtsbruch begangen. Seehofers Sprecherin Eleonore Petermann wies diesen Vorwurf am Montag zurück. Es habe keine Informationen zu einem genauen Abschiebetermin gegeben. Vielmehr hätten mehrere Termine zur Rede gestanden, der 13. Juli sei einer davon gewesen.

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