Datenschutz NRW-Landesregierung will mehr Videoüberwachung

Düsseldorf · Ein Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht die Speicherung von Überwachungsmaterial von bis zu vier Wochen vor. Zum Teil stoßen die Pläne auf heftige Kritik.

Die Landesregierung will den Kommunen mehr Videoüberwachung ermöglichen. Im Rahmen der geplanten Anpassung des landesseitigen Datenschutzrechtes an die relativ neue EU-Verordnung sollen künftig auch personenbezogene Daten von Aufnahmen öffentlich zugänglicher Bereiche ausgewertet und bis zu vier Wochen gespeichert werden können.

Bislang durften solche Daten so gut wie gar nicht gespeichert werden. Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes filmt die Mehrzahl der NRW-Kommunen inzwischen die öffentlich zugänglichen Bereiche von Amtsgebäuden wie Rathäusern oder Arbeitsagenturen. Die Überwachung von öffentlichen Plätzen ist der Polizei vorbehalten. Daten über den bisherigen Umfang der Videoüberwachung liegen dem Gemeindebund nicht vor.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung, dem der Landtag noch zustimmen muss, stößt auf heftige Kritik. „Die Pläne sind erschreckend“, sagt der Datenschutzexperte der Grünen im Landtag, Matthi Bolte-Richter. Schwarz-Gelb plane eine „uferlose Ausweitung der Videoüberwachung, die völlig unverhältnismäßig ist“. Auch Alexander Roßnagel, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Kassel, ist skeptisch: „Die Speicherung von vier Wochen erscheint zu lang und damit nicht verhältnismäßig.“ Die Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block lehnt den Regierungsplan komplett ab: „Im Ergebnis würde die Ausweitung der Befugnisse in der Praxis zu mehr Videoüberwachung führen und wegen der großen Streubreite und den rasant fortschreitenden technischen Möglichkeiten mit negativen Folgen für das gesellschaftliche Klima einhergehen.“

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht das entspannt: „Jede Tankstelle, jedes Kaufhaus und jedes Schnellrestaurant ist heute kameraüberwacht. Warum also sollen Behörden ihre Gebäude und Mitarbeiter nicht genauso schützen dürfen?“ Schützenhilfe bekommt er von Michael Mertens, NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Um Straftaten wirksam verfolgen zu können, müssen die Kommunen die Daten auch vorübergehend speichern können“, findet er.

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