Justiz in Nordrhein-Westfalen NRW-Minister will elektronische Fußfessel für gefährliche Freigänger

Düsseldorf · NRW-Justizminister Kutschaty will Fluchtgefahr von Straftätern verringern. Sie sollen künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können.

 Eine elektronische Fußfessel übermittelt per GPS den Aufenthaltsort einer Person.

Eine elektronische Fußfessel übermittelt per GPS den Aufenthaltsort einer Person.

Foto: dpa

Gefährliche Straftäter sollen in NRW künftig bei Ausführungen zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichtet werden können. Das sieht eine Reform des NRW-Strafvollzugs für ehemalige Gefangene vor, die nach Verbüßen ihrer Strafe wegen gutachterlich festgestellter Gemeingefährlichkeit in Sicherungsverwahrung bleiben müssen.

Die Regelung will der Landtag bis April beschließen. „Mit der Möglichkeit, künftig auch eine elektronische Fußfessel bei den gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungen von Sicherungsverwahrten einzusetzen, verringern wir die Fluchtgefahr und verbessern im Falle einer Entweichung die schnelle und zielgerichtete Wiederergreifung“, sagte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) unserer Zeitung.

In NRW befinden sich zurzeit 110 Männer in Sicherungsverwahrung. Sie werden seit dem Frühjahr 2016 ausschließlich in der Justizvollzugsanstalt Werl untergebracht. Sicherungsverwahrte haben in NRW gesetzlich Anspruch darauf, viermal pro Jahr zum „Erhalt der Lebenstüchtigkeit“ einige Stunden in Freiheit zu verbringen.

Die Ausführungen dürfen nur versagt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine geplante Flucht oder Straftaten bestehen. Zuletzt hatte der Fall des Schwerverbrechers Peter B. Aufsehen erregt. Der als gefährlich geltende Mehrfach-Vergewaltiger war zwei Bediensteten der JVA Aachen 2016 bei einem Brauhaus-Besuch in Köln entwischt und wurde erst drei Tage später wieder gefasst.

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