Neue Allgemeinverfügung Land NRW verfügt neue Regeln für Altenheime
Exklusiv | Rhein-Sieg-Kreis/Düsseldorf · NRW hat neue Regeln für Pflege- und Betreuungseinrichtungen erlassen. Laut der neuen Allgemeinverfügung stehen Bewohnern mit vollem Impfschutz „grundsätzlich wieder uneingeschränkt Leistungs- und Teilhaberechte“ zu. Was besagt die Verordnung genau?
07.05.2021
, 13:35 Uhr
Das Leben in Altenheimen und anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen bekommt ein Stück Normalität zurück. In Häusern, in denen die Zweitimpfung mindestens vierzehn Kalendertage verstrichen ist, darf das soziale Leben wieder weitgehend uneingeschränkt stattfinden. Das sieht eine aktuelle Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Sie gilt ab sofort.