Neue Allgemeinverfügung Land NRW verfügt neue Regeln für Altenheime

Exklusiv | Rhein-Sieg-Kreis/Düsseldorf · NRW hat neue Regeln für Pflege- und Betreuungseinrichtungen erlassen. Laut der neuen Allgemeinverfügung stehen Bewohnern mit vollem Impfschutz „grundsätzlich wieder uneingeschränkt Leistungs- und Teilhaberechte“ zu. Was besagt die Verordnung genau?

 Das Land NRW hat eine neue Allgemeinverfügung für vollstationäre Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe erlassen.

Das Land NRW hat eine neue Allgemeinverfügung für vollstationäre Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe erlassen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Das Leben in Altenheimen und anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen bekommt ein Stück Normalität zurück. In Häusern, in denen die Zweitimpfung mindestens vierzehn Kalendertage verstrichen ist, darf das soziale Leben wieder weitgehend uneingeschränkt stattfinden. Das sieht eine aktuelle Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Sie gilt ab sofort.