Bürgermeister und Landräte NRW zieht Grenzen für Nebeneinkünfte

Düsseldorf · Wer in Nordrhein-Westfalen als Bürgermeister oder Landrat in Aufsichtsräten oder Beiräten von Unternehmen des RWE-Konzerns Nebeneinkünfte erzielt, soll dieses Geld künftig vollständig an die Kommunen abführen.

Das sieht ein neuer Erlass von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor, über den das Ministerium am Dienstag in Düsseldorf informierte. „Das ist Geld, das der Allgemeinheit zusteht. Es ist den Menschen nicht zu vermitteln, warum ein Politiker diese aus seinem Amt erzielten Einkünfte behalten sollte“, sagte Jäger.

Das Kabinett beschloss zudem einen Verordnungsentwurf, der bei Kommunalpolitikern eine Obergrenze für Vergütungen aus Nebentätigkeiten in den Verwaltungsräten der Sparkassen vorsieht. Dabei soll künftig eine Höchstgrenze von 14.400 Euro pro Jahr für einfache Mitglieder gelten. Für Vorsitzende von Sparkassen-Verwaltungsräten und deren Stellvertreter sollen höhere Freibeträge von 24.000 Euro beziehungsweise 19.200 Euro jährlich eingeführt werden. Bislang galt die Regelung, dass Einkünfte aus Sparkassentätigkeiten von den Kommunalpolitikern vollständig einbehalten werden konnten.

Zugleich soll die allgemeine Zuverdienstgrenze für Beamte erhöht werden: Von bisher 6.000 Euro auf künftig 9.600 Euro im Jahr. „Der Freibetrag von 6.000 Euro ist 1982 eingeführt worden und wird den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gerecht“, erläuterte Jäger. Im Nebenamt sind Beamte häufig als Dozenten an Fachhochschulen, Universitäten oder sonstigen Einrichtungen tätig. Dieses „Engagement für Bildung und Fortbildung“ wolle das Land fördern, betonte Jäger.

Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze und die Obergrenze für Vergütungen aus der Nebentätigkeit in Sparkassen-Verwaltungsräten werden in der Nebentätigkeitsverordnung geregelt. Die Änderungen der Verordnung sollen nach dem Willen der Landesregierung zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.