NSU-Prozess: Verfassungsschützer und V-Mann müssen weiter aussagen

München · Im NSU-Prozess soll heute die Vernehmung eines ehemaligen V-Manns aus der rechten Szene fortgesetzt werden. Der 33-Jährige soll die Rolle des Verfassungsschützers Andreas T. erhellen, der beim NSU-Mord 2006 in einem Kasseler Internet-Café am Tatort war.

 Ein Schild mit der Aufschrift "Zschäpe" im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München. Foto: Marc Müller

Ein Schild mit der Aufschrift "Zschäpe" im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München. Foto: Marc Müller

Foto: DPA

In den bisherigen Vernehmungen gab T. an, nichts vom Mord mitbekommen zu haben. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt. Der von ihm geführte V-Mann Benjamin G. wurde bereits am Mittwoch vernommen; er berief sich aber immer wieder auf Erinnerungslücken. Nach seiner erneuten Vernehmung will das Gericht weiter Andreas T. befragen.

Dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) werden zehn Morde zur Last gelegt, neun Opfer hatten türkische oder griechische Wurzeln. Beate Zschäpe, die derzeit in München vor Gericht steht, ist als Mittäterin an allen Anschlägen angeklagt. Sie soll für die legale Fassade des Trios gesorgt haben.

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