Sozialmissbrauch durch EU-Zuwanderer Ohne Arbeit keine Sozialhilfe

BRÜSSEL/LUXEMBURG · Auf dieses Urteil hatten die EU-Mitgliedstaaten gehofft: Deutschland darf einreisenden EU-Ausländern Sozialleistungen verweigern.

 Urteil des Europäische Gerichtshofs: Zuwanderer aus dem EU-Ausland dürfen von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.

Urteil des Europäische Gerichtshofs: Zuwanderer aus dem EU-Ausland dürfen von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.

Foto: dpa

Falls Immigranten nur das Ziel hätten, "in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedstaates zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen", sei auch ein Ausschluss möglich. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zog damit einen Schlussstrich unter eine emotionale Debatte, die nicht zuletzt beim EU-Gipfel vor wenigen Wochen den britischen Premierminister David Cameron elektrisiert hatte. Der befürchtete ein ganz anderes Urteil und wollte seine Kolleginnen und Kollegen schon mobilisieren, neue Gesetze zur Ausgrenzung von Ausländern anzugehen.

Das wird nicht nötig sein. Denn die Richter bekräftigten den deutschen Standpunkt in wesentlichen Teilen. Wer nicht "genügend" Geld zur Sicherung seiner Existenz habe, kann sich auch nicht auf das europäische Recht der Freizügigkeit berufen und somit liege auch keine Diskriminierung gegenüber den einheimischen Deutschen vor, bestätigten die Richter und schlossen damit den Fall einer rumänischen Mutter ab, die Ende letzten Jahres mit ihrem Sohn in die Bundesrepublik eingereist war. Obwohl sie weder Arbeit hatte noch suchte, beantragte sie Sozialleistungen, die das zuständige Jobcenter verweigerte. Daraufhin klagte sie.

"Wer in Deutschland nie gearbeitet hat und noch nicht einmal versucht hat, einen Job zu bekommen, muss anders beurteilt werden als die große Mehrheit der EU-Bürger, die zum Arbeiten zu uns gekommen sind. Das ist gut so", erklärte der liberale Europa-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff seine Wertung des Urteils als "guten Tag für die Freizügigkeit in Europa". Aus der Union im Europäischen Parlament hieß es, jetzt gebe es endlich "Rechtssicherheit". Die beiden Vorsitzenden Angelika Niebler (CSU) und Herbert Reul (CDU): "Die Vorschriften des deutschen Sozialgesetzbuches tragen und können helfen, Sozialmissbrauch zu unterbinden." Doch in die Erleichterung über das Urteil dürften sich beim genauen Nachlesen durchaus auch nachdenkliche Stimmen mischen. Denn es gab keineswegs einen Blankoscheck für die bisherige deutsche Praxis.

Die schloss nämlich EU-Ausländer grundsätzlich vom Bezug der Sozialhilfeleistungen nach Hartz IV aus. Der EuGH aber gab vor, künftig jeden Antrag unter die Lupe zu nehmen und vertrat damit genau jenen Standpunkt, den zuvor schon die Europäische Kommission von Deutschland gefordert hatte: Eine pauschale Verweigerung der Gelder darf es nicht geben, Behörden und Gerichte müssten jeden Fall auf seine individuellen Umstände prüfen. "Die Einzelfallprüfung ist ein rechtliches Grundprinzip, an dem nicht gerüttelt werden darf", betonte die Expertin der SPD-Europa-Fraktion Birgit Sippel.

Das Verfahren platzte Anfang des Jahres mitten in die Diskussion über die Zuwanderung von Bulgaren und Rumänen, für die die Grenzen gerade erst geöffnet worden waren. Einige andere Mitgliedstaaten hatten sogar zur Unterstützung der Bundesregierung eigene Experten nach Luxemburg geschickt. So betonte der britische Unterhändler bei der Anhörung: "Die Klägerin hat in Deutschland nie gearbeitet, sucht auch keine Arbeit, und selbst wenn sie suchen würde, hätte sie auch keine Chance." Am Ende sprachen die Richter der Klägerin sogar das Aufenthaltsrecht in Deutschland ab. Nach geltendem Gesetz kann sie ausgewiesen und sogar mit einem Wiedereinreiseverbot belegt werden (Rechtssache EuGH C-333/13).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort