OLG: Haftstrafe für Mitgliedschaft in Terrorvereinigung

Düsseldorf · Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine 50 Jahre alte Türkin wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Angeklagte sei mehrere Jahre Funktionärin der in Deutschland und in der Türkei verbotenen DHKP-C gewesen, teilte das OLG am Freitag in Düsseldorf mit. Die Frau bekam eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Laut NRW-Verfassungsschutzbericht will die DHKP-C das türkische Staatssystem zerschlagen, um ein sozialistisches System zu errichten und verübt in der Türkei auch terroristische Aktionen.

 Der Eingangsbereich des Oberlandesgerichts in Düsseldorf ist zu sehen.

Der Eingangsbereich des Oberlandesgerichts in Düsseldorf ist zu sehen.

Foto: Roland Weihrauch/Archiv

Das OLG war nach 57 Tagen Verhandlungstagen überzeugt, dass die Angeklagte jahrelang eine Tarnorganisation der verbotenen DHKP-C geleitet hatte. Zu ihren Gunsten wertete das OLG, dass sie nicht vorbestraft ist. Durch Übergriffe und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei - teilweise auch gegenüber ihren Familienmitgliedern - sei sie für eine Radikalisierung der politischen Ziele empfänglich gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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