NSU-Prozess Opferanwälte gegen Abtrennung des Kölner Anschlags

Müchen/Köln · Opfer-Anwälte im NSU-Prozess haben Überlegungen des Gerichts zur Abtrennung des Kölner Nagelbombenanschlags vom Verfahren scharf kritisiert. "Das wäre ein ganz falsches Signal", sagte Anwältin Sabine Singer, die Opfer des Anschlags vertritt.

Bei dem Anschlag am 9. Juni 2004 waren 22 Menschen verletzt worden, einige davon lebensgefährlich. Würde er vom Verfahren abgetrennt, müssten die Opfer das Ende des ersten Prozesses abwarten, sagte Singer.

Werde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe dann tatsächlich wegen Mordes verurteilt, drohe die Einstellung des Verfahrens um den Kölner Anschlag, da dort keine höhere Strafe mehr möglich sei.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte am Dienstag die Möglichkeit ins Spiel gebracht, den Kölner Anschlag abzutrennen, da sich unter Umständen noch viele Geschädigte als Nebenkläger melden könnten. Schon jetzt sind in dem Prozess 86 Nebenkläger zugelassen.

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