Syrer aus Bonn ums Leben gekommen Opposition will Ablösung des NRW-Justizministers

Düsseldorf · Nach einem Brand in seiner Gefängniszelle in Kleve stirbt ein unschuldiger Syrer aus Bonn. Nun gibt es neue Zweifel an den Angaben des Justizministeriums. Die Opposition fordert personelle Konsequenzen.

Im Fall des unschuldigen, nach einem Zellenbrand in Kleve gestorbenen Syrers fordert die Opposition die Ablösung des nordrhein-westfälischen Justizministers Peter Biesenbach (CDU). „Er hat in einer sehr zentralen Frage das Parlament und die Öffentlichkeit falsch informiert“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Sven Wolf am Freitag in Düsseldorf.

Wolf bezog sich auf Medienberichte, nach denen der 26-jährige Syrer den Alarmknopf in seiner Zelle am Abend des Brandes möglicherweise doch gedrückt haben könnte. In einem schriftlichen Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags hatte Biesenbach in der vergangenen Woche erklärt: „Der Gefangene hatte die Rufanlage jedenfalls nicht betätigt.“

Grünen-Fraktionschefin Monika Düker forderte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) in einer Mitteilung auf, den Minister zu entlassen. Nach wie vor stünden zahlreiche Widersprüche, Ungereimtheiten und offene Fragen im Raum. Auch Wolf betonte, Biesenbach habe seine Glaubwürdigkeit verspielt. Mit ihm könnten die Zweifel in dem Fall nicht mehr ausgeräumt werden, daher müsse er zurücktreten.

Der 26-jährige Syrer war am 29. September, zwei Wochen nach einem Feuer in seiner Gefängniszelle in Kleve, in einer Klinik gestorben. Die Behörden hatten danach eingeräumt, dass er in Folge einer Verwechslung mehr als zwei Monate lang zu Unrecht im Gefängnis saß.

Protokolle aus dem Gefängnis in Kleve sollen nun darauf hindeuten, dass, entgegen der bisherigen Annahme, am Abend des Brandes die Gegensprechanlage im Haftraum doch betätigt worden sei. Das berichteten „Bild“ und der „Kölner Stadt-Anzeiger“ unter Berufung auf einen nicht öffentlichen Bericht des Justizministers an die Landtagsfraktionen.

Die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelt nach eigenen Angaben, ob und wann der inhaftierte Syrer die Gegensprechanlage betätigte. Zudem solle geklärt werden, ob das mit der Sprechanlage ausgelöste Lichtsignal deaktiviert worden sei. Die genaue Ursache für den Brand ist nach wie vor unklar.

Zusätzlich wird gegen eine im medizinischen Bereich der Haftanstalt eingesetzte Person wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte. Nach dem Bericht der „Bild“ soll es sich dabei um einen Arzt handeln.

Es bestehe der Verdacht, dass in der Gesundheitsakte Informationen standen, die pflichtwidrig nicht mitgeteilt worden seien. Erst dadurch wäre der Gefangene dem Bericht zufolge im Gefängnis eben nicht als suizidgefährdet eingeordnet worden.

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