Verwirrung um AfD-Spitzenpolitiker Petry und Pretzell können wohl weitermachen

Bonn · Müssen die AfD-Politiker Marcus Pretzell und Frauke Petry um ihre Ämter bangen? Ein Bericht von Frontal 21 sorgte am Dienstag für Aufsehen. Nach GA-Informationen lässt sich die darin genannte Argumentation nicht bestätigen.

Frontal 21 berichtete am Dienstag, dass Ehepaare nur einen Hauptwohnsitz haben dürfen, weshalb sich Petry und Pretzell nicht gleichzeitig in Sachsen und Nordrhein-Westfalen in den jeweiligen Landtag wählen lassen könnten. Das ZDF-Magazin stützte sich dabei auf die Aussage von Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Mitglied des NRW-Verfassungsgerichtshofs.

„Das Ehepaar Petry/Pretzell muss sich entscheiden, wo es seinen Hauptwohnsitz nimmt - sei es in Sachsen oder in Nordrhein-Westfalen“, sagte Wieland. Wenn der Hauptwohnsitz des Ehepaars in Leipzig liege, wäre Pretzell in Nordrhein-Westfalen nicht wählbar. Befinde sich der Hauptwohnsitz in Bochum, würde Petry die Mitgliedschaft im sächsischen Landtag rückwirkend verlieren, hieß es im Bericht von Frontal 21.

Wie ein Anwalt auf GA-Anfrage jedoch mitteilte, sei es sehr wohl erlaubt, dass zwei Ehepartner Hauptwohnsitze in unterschiedlichen Städten hätten. Wenn Petry überwiegend in Sachsen und Pretzell zumeist in Nordrhein-Westfalen wohnt, hätten sie dort jeweils ihren Hauptwohnsitz. Allerdings müssten sie dann einen Zweitwohnsitz bei ihrem Partner anmelden. Damit könne Petry im sächsischen Landtag weitermachen und Pretzell für den nordrhein-westfälischen Landtag kandidieren.

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