Kommentar zum NSU-Prozess Ränkespiel

Meinung | Düsseldorf · Anwaltliche Ränkespiele prägen den NSU-Prozess seit vier Jahren. Das ist weder im Interesse der Angeklagten noch der Angehörigen der Opfer.

Die Anwälte der Angeklagten Zschäpe, Hermann Borchert (links) und Mathias Grasel, im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München.

Die Anwälte der Angeklagten Zschäpe, Hermann Borchert (links) und Mathias Grasel, im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München.

Foto: dpa

Rechtsanwälte versuchen das Beste für ihre Mandanten. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, das ist auch ihre ureigene Aufgabe. Doch dieser Aufgabe werden die Verteidiger der fünf Angeklagten im NSU-Prozess nicht gerecht. Sie erreichen nicht das Beste für ihre Mandanten, sie erreichen gar nichts. Sie verzögern, sie blockieren, sie verhindern. Seit vier Jahren vergeht kaum ein Prozesstag, an dem die Anwälte nicht die Unbefangenheit des Gerichts anzweifeln oder einen anderen Antrag aus dem Ärmel zaubern. An Fortschritt und Aufklärung haben diese Rechtsanwälte offenbar nicht das geringste Interesse. Was sie bieten, ist ein anwaltliches Ränkespiel und keine Verteidigungsstrategie.

Was sich am 374. Verhandlungstag im Oberlandesgericht München bot, war einmal mehr ein sagenhaftes Trauerspiel. Es sitzen dort 71 Nebenkläger, die geliebte Menschen verloren haben, weil sie von Terroristen getötet wurden. Sie warten dort auf Gerechtigkeit, sie warten dort auf ein Ende dieses nicht enden wollenden Verfahrens. Und was sie erleben müssen ist, dass ein paar Rechtsanwälte so gewieft auf der Klaviatur der Befangenheits- und Verzögerungsanträge der Strafprozessordnung zu spielen wissen, dass die Justiz einem ohnmächtig erscheint.

Angeklagte haben freilich Rechte, die will ihnen auch niemand nehmen. Aber wenn das Ziel der Verteidigung ist, ein Ende des Prozesses hinauszuzögern, dann dient das bloß ihrem Geldbeutel. Das ist ihres Berufsstands nicht würdig, und es ist ganz grundsätzlich bedauerlich. Bei diesem Mammutprozess gelingt derart wenig reibungslos, dass man sich nur noch ärgern mag. In den 374 Verhandlungstagen, das ist der Eindruck, wurde in Saal A 101 des Oberlandesgerichts häufiger über Anträge der Verteidigung gesprochen als über die zehn Todesopfer.

Seit Beginn des Verfahrens im Mai 2013 stand auch der Vorsitzende Richter Manfred Götzl immer wieder in der Kritik. Diese Kritik hat sich in weiten Teilen als unbegründet erwiesen. An den vielen Verzögerungen im Verfahren hat er keine Schuld. Er versucht mit stoischer Ruhe, die Interessen der Angeklagten und der Nebenkläger irgendwie gleichermaßen zu berücksichtigen. Dass das kaum möglich ist, liegt in der Natur der Sache.

Ein Rätsel bleibt Beate Zschäpe. Erst hat sie gar nichts gesagt, dann hat sie etwas sagen lassen, und schließlich doch noch selbst gesprochen. Erst war sie rechtsradikalem Gedankengut zugeneigt, dann aber nicht mehr. Erst hat sie von den Taten nichts gewusst, dann überkommt sie ein Bedauern. Der eine Psychologe hält sie für schuldunfähig, der andere für schuldfähig. Mit was für einem Urteil man nun nach alldem rechnen darf, ist wahrhaft unklar. Inzwischen wünscht man sich bloß, dass es hieb- und stichfest ist – und nicht von der nächsten Instanz kassiert wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort