Kommentar zum Urteil des BGH Richtige Entscheidung zur Scharia-Polizei

Meinung | Bonn · Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche im Prozess um die sogenannte Scharia-Polizei aufgehoben. Damit haben die Richter eine gute Entscheidung getroffen, findet unser Autor.

Einmal Wuppertal-Karlsruhe und zurück: Nun also wird es eine weitere juristische Runde zum Fall der jungen Männer geben, die sich mit orangen Warnwesten ausgerüstet hatten, auf die sie die Worte „Shariah Police“ geschrieben und mit denen sie junge Muslime aufgesucht hatten, um sie zum Beispiel vor Alkoholkonsum und Spielsucht zu warnen.

Der Bundesgerichtshof hat nun kritisiert, dass die Wuppertaler Richter in dem Fall das Versammlungsgesetz falsch bewertet haben – und hat die Freisprüche gegen die Angeklagten wieder aufgehoben. Jetzt geht es offenbar nicht mehr um das Uniformverbot, gegen das die selbst ernannten Sittenwächter nach Meinung der Wuppertaler Richter nicht verstoßen hatten, sondern um einen anderen möglichen Gesetzesverstoß.

Um welche juristische Grundlage es auch immer in diesem Fall geht, alle infrage kommenden sollten überprüft werden, denn dass in Wuppertal – oder jeder anderen deutschen Stadt – Menschen mit Warnwesten als Sittenpolizei auftauchen, um andere Menschen auf den angeblich richtigen Weg zu führen, das darf es nicht geben. Natürlich muss man hierzulande in Gaststätten oder Spielhallen gehen dürfen. Und jedem – wenn er das entsprechende Alter erreicht hat und gesundheitlich dazu in der Lage ist – muss es in unserer liberalen Gesellschaft selbst überlassen sein, ob er Bier, Wein, Schnaps oder andere Alkoholika zu sich nimmt.

Insofern war das erste Urteil aus Wuppertal ein falsches Signal. Dass der Bundesgerichtshof eine Neuverhandlung fordert, ist hingegen eine gute Nachricht.

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