Rheinland-Pfalz Rot-Grün: Die CDU kneift beim Thema Nebeneinkünfte
MAINZ · Wer bei Google die Wörter "Julia Klöckner" und "Transparenz" eingibt, erhält 73.400 Einträge. Wortreich fordert die CDU-Opposition immer wieder mehr Offenheit im Regierungshandeln.
Doch jetzt, da Rot-Grün ein sehr weitgehendes Gesetz zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Parlamentariern auf den Weg bringen will, scheinen die Christdemokraten nichts mehr von Transparenz wissen zu wollen.
Die wesentlichen Punkte des rot-grünen Vorhabens: Anders als heute sollen die Landtagsabgeordneten künftig die Höhe ihrer Nebeneinkünfte, etwa aus einer Anwaltstätigkeit oder aus einer Firma, auf ihrer Homepage veröffentlichen. Dabei wird nicht der exakte Betrag genannt, sondern die Einkünfte werden in elf Stufen eingeteilt, beginnend mit 500 Euro.
Wer etwa für einen Vortrag 5000 Euro kassiert, muss auf seiner Homepage Stufe 2 (3501 Euro bis 7000 Euro) angeben. Die höchste Stufe umfasst Einkünfte ab 250.000 Euro. Das Vorhaben in Rheinland-Pfalz wird vor allem von den Grünen vorangetrieben, die ihre Einkünfte schon lange freiwillig veröffentlichen. Deren parlamentarischer Geschäftsführer Nils Wiechmann betonte gestern im Landtag: Dies sei die fortschrittlichste Regelung der Republik.
Zwar hat der Bundestag ein solches Stufensystem, übernommen von Hessen, Bayern, Niedersachsen und Thüringen. Die Grünen haben sich aber dafür eingesetzt, dass in Rheinland-Pfalz eine weitere, elfte Stufe (500 bis 1000 Euro) eingebaut wird. "Die Bürger haben ein Recht, zu erfahren, welche Tätigkeiten Volksvertreter neben ihrem Mandat ausüben und wie viel sie dafür verdienen", betonte Wiechmann. Er appellierte an die CDU und deren "Speerspitze der Transparenz", Julia Klöckner, bei dem Vorhaben mitzugehen.
Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, auf Wunsch der CDU soll es in eine Expertenanhörung geben. Fest dürfte stehen, dass die Opposition den Entwurf so nicht mittragen wird. Laut dem parlamentarischen Geschäftsführer Hans-Josef Bracht solle mit diesem Vorhaben die "Neiddebatte befördert" und die "Zusammensetzung der Parlamente verändert" werden. Und das, obwohl es schon jetzt "sehr weitgehende Anzeige- und Veröffentlichungspflichten" gebe.
Seine Fraktion möchte wissen, inwiefern die Rechte Dritter geschützt würden, etwa von Mitgesellschaftern einer Firma. Oder von Anwälten und ihren Mandanten. Aus Sicht der CDU sollten nur Einnahmen veröffentlicht werden, mit denen mögliche Abhängigkeitsverhältnisse dargestellt würden. Was aber jemand etwa aus einer Vermietung einnehme, gehe niemanden etwas an. Die Opposition wolle kein "Beamten- und Studentenparlament". Und ein Unternehmer müsse die Chance haben, nach seiner Abgeordnetentätigkeit wieder im Unternehmen einsteigen zu können.
Im Bundestag kommen die Spitzennebenverdiener übrigens aus der Union. Peter Gauweiler (CSU) verdient im Jahr fast eine Million Euro "nebenbei". Allerdings fehlte er bei einem Großteil der Abstimmungen, wie Barbara Schleicher-Rothmund (SPD) anmerkte.