Kommentar zum Diesel-Fahrverbot Schluss mit Augen zu und durch

Meinung · Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist mutig. Mutig, weil es Einschränkungen für Handel, lokale Wirtschaft und Autoindustrie bedeuten.

Das Leipziger Urteil ist mutig, folgerichtig und angemessen. Mutig, weil Fahrverbote Millionen Verbraucher betreffen, weil sie Hemmnisse für die lokale Wirtschaft, Handel und Autoindustrie bedeuten. Folgerichtig ist die Entscheidung, weil der Schutz der Gesundheit schwerer wiegt als die Interessen der Autofahrer. Angemessen ist das Urteil, weil es zumindest für Euro-5-Fahrzeuge eine Übergangsfrist und Ausnahmen vorsieht.

Um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zu verhindern, ist der Druck auf die mögliche große Koalition immens, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen. Bisher lehnen Union und SPD die „Blaue Plakette“ noch ab. Sie ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Diese Haltung der Verweigerung – nach dem Motto: Augen zu und durch – ist ab sofort nicht mehr möglich. Zu Recht fordert der Städtetag die Einführung der „Blauen Plakette“. Zwei Argumente dafür sind nicht zu entkräften: Erst durch die Plakette werden Fahrverbote für die Polizei überhaupt kontrollierbar. Und nur mit der Plakettenpflicht gäbe es einheitliche Regeln.

Das Urteil trifft Dieselfahrer, von denen viele im guten Glauben ein Fahrzeug mit der Euro-5-Norm erworben haben. Es ist dringende Aufgabe der Bundesregierung, die Autoindustrie zu zwingen, den Autokäufern die kostenlose Hardware-Nachrüstung ihrer Fahrzeuge anzubieten. Die Industrie hat die Öffentlichkeit getäuscht, indem sie Schummel-Software verwendete. Sie hat trotz des Dieselskandals zuletzt wieder enorme Gewinne erzielt. Sie sollten einen beträchtlichen Teil davon verwenden müssen, dass geschädigte Dieselhalter nicht allein auf dem Schaden sitzen bleiben. Es wäre ein Armutszeugnis der neuen Bundesregierung, wenn am Ende doch wieder nur die Steuerzahler für den Schaden aufkommen müssten.

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