Sind Übernachtungen im Kindergarten genehmigungspflichtig?

Düsseldorf · Es ist einer der Höhepunkte der Kindergartenzeit: Die gemeinsame Übernachtung der Kinder in der Kita, ohne Eltern und nur mit Betreuern. Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag befürchtet nun, dass die beliebten Kita-Übernachtungsaktionen der Bürokratie zum Opfer fallen könnten. In einer Kleinen Anfrage an die schwarz-gelbe Landesregierung forderte der Abgeordnete Stefan Kämmerling Klärung.

 Ein Junge rennt durch den Toberaum einer Kita.

Ein Junge rennt durch den Toberaum einer Kita.

Foto: Frank Rumpenhorst/Archiv

Kämmerling bezieht sich auf ein Schreiben des NRW-Bauministeriums an die Stadt Wuppertal, wonach die Baugenehmigung Übernachtungen in der Kita einschließen müsse. Sei das nicht der Fall, handele es sich bei Übernachtungen um eine "genehmigungspflichtige Nutzungsänderung".

Das zeuge von Realitätsferne, erklärte Kämmerling am Dienstag. "Kommunen, Kindertagesstätten und Eltern werden durch den bürokratischen Erlass der Landesregierung völlig verunsichert." Neue Brandschutzkonzepte müssten erstellt und entsprechende bauliche Maßnahmen vorgenommen werden. Einige Kommunen hätten bereits erste Konsequenzen gezogen und bekannt gegeben, dass es keine Übernachtungen in Kitas mehr gebe. Der bürokratische Aufwand sei zu hoch.

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