Notfallversorgung in Not So stellt Jens Spahn die Notfallmedizin neu auf

Berlin/Düsseldorf. · Überfüllte Notfallambulanzen in Kliniken, überlastete Ärzte und genervte Patienten: Der Streit um die Notfallversorgung schwelt schon lange. Noch im Januar will Gesundheitsminister Spahn einen Gesetzentwurf vorlegen.

  Rettungswagen und Notärzte zur Versorgung von Verletzten stehen bei einem Großbrand auf der Straße. Aus Niedersachsen kommt Widerstand gegen die von Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) geplante Reform der Notfallversorgung.

Rettungswagen und Notärzte zur Versorgung von Verletzten stehen bei einem Großbrand auf der Straße. Aus Niedersachsen kommt Widerstand gegen die von Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) geplante Reform der Notfallversorgung.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Lange Wartezeiten in den Ambulanzen von Krankenhäusern sollen ab 2021 der Vergangenheit angehören. Rettungsdienste, niedergelassene Mediziner und Kliniken sollen dazu verpflichtet werden, künftig eine Notfallversorgung aus einer Hand zu gewährleisten. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervor, der unserer Redaktion vorliegt. In NRW gibt es mit den Portal-Praxen sowie Modellprojekten für eine gemeinsame Rettungsleitstelle in Köln und Ostwestfalen schon verschiedene Ansätze für die gemeinsame Notfallversorgung.

„Die Bürger müssen sich im Notfall darauf verlassen können, dass sie schnell und gut versorgt werden“, erklärte Spahn. „Deshalb wollen wir die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, die Notärzte und die Bereitschaftsdienste der Ärzte besser verzahnen.“ Unnötige Warteschlangen im Krankenhaus passten nicht zu einem der besten Gesundheitssysteme der Welt, so Spahn.

Im vergangenen Jahr hatte Spahn seine Pläne bereits den Ländern vorgestellt. Damals reagierte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) grundsätzlich positiv. Auch er sprach sich für eine bessere Koordinierung zwischen Kliniken und Praxisärzten aus.

Als grundsätzliches Problem bundesweit gilt, dass zu viele Patienten auch mit weniger schwerwiegenden Erkrankungen die Rettungsstellen aufsuchen, wohingegen die Praxis-Mediziner während ihrer Notfall-Bereitschaftszeiten oft nicht ausgelastet sind. Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall-Medizin reicht für etwa jeden zweiten Patienten eine ambulante Versorgung aus.

Nach den Plänen von Spahn sollen die beiden bisher bekannten Notrufnummern 112 und 116 117 als Gemeinsames Notfallleitsystem (GNL) erhalten bleiben. Das GNL soll nach einheitlichen Vorgaben und professionell gesteuert Hilfe vermitteln und entscheiden, ob eine Notfallversorgung vor Ort, eine Rettungsfahrt, eine telemedizinische Behandlung oder ein Hausbesuch durch einen ärztlichen Bereitschaftsdienst notwendig ist. „Dies setzt eine integrierte Notfallversorgung voraus, die durch eine verbindliche Kooperation aller handelnden Akteure des Rettungsdienstes und der ambulanten und stationären Notfallversorgung zu erreichen ist und durch eine digitale Vernetzung begleitet sein muss“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zugleich sollen an den Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren entstehen, die von Kassenärzten und Kliniken gemeinsam betrieben werden sollen – ähnlich den Portal-Praxen, die derzeit in NRW aufgebaut werden. In NRW können die Zentren also an den Kliniken mit Portal-Praxen entstehen. Die Zentren sollen für Patienten erste Anlaufstelle werden, so wie heute die Klinik-Ambulanzen, und eine Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs liefern und veranlassen. Sowohl GNL wie auch die Notfallzentren sollen sieben Tage pro Woche 24 Stunden erreichbar sein.

Auf die Krankenkassen werden Mehrkosten zukommen, die der Gesetzentwurf nicht beziffert. Die Notfallzentren sollen außerhalb der bisherigen Budgets der Kassenärzte finanziert werden. Die Notfallrettung per Krankenwagen, die bislang in der hoheitlichen und finanziellen Verantwortung der Länder lag, soll künftig zum Teil Leistung der Krankenkassen werden.

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