Russland-Verbindungen des Altkanzlers Meckenheimer SPD bereitet Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder vor

Meckenheim · Wegen seiner Russland-Verbindungen hatte sich die Meckenheimer SPD vor einigen Tagen mit scharfer Kritik an Altkanzler Gerhard Schröder gewandt. Da Schröder bislang nicht reagiert hat, bereitet der Ortsvereinsvorstand den nächsten Schritt vor.

 Weil er seine Russland-Verbindungen nicht aufgeben will, wird die Kritik an Altkanzler Gerhard Schrörder immer lauter.

Weil er seine Russland-Verbindungen nicht aufgeben will, wird die Kritik an Altkanzler Gerhard Schrörder immer lauter.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Aller Voraussicht nach wird der Vorstand der Meckenheimer SPD am Samstag ein Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder beantragen. Das sagte Michael Fengler, zweiter stellvertretender Vorsitzender des SPD-Ortsvereins, dem General-Anzeiger am Freitag.

Wie berichtet, hatten die Sozialdemokraten aus Meckenheim den Altkanzler aufgefordert, seine „Mitgliedschaften in Leitungsorganen von Unternehmen unter bestimmendem Einfluss der Regierung der Russischen Föderation“ niederzulegen. Ebenso soll er seine geschäftlichen Beziehungen mit solchen Firmen beenden.

Dafür hatte der Ortsvereinsvorstand Schröder eine Frist von einer Woche gesetzt. Bis Freitagmittag hatte der Ex-Kanzler nach Fenglers Angaben noch nicht auf das Schreiben aus Meckenheim reagiert. „Ich harre der Dinge und hoffe, dass er sich noch meldet“, so Fengler.

Parteiausschluss von Schröder möglich

Gleichwohl geht er davon aus, das Schreiben in Sachen Parteiordnungsverfahren an die zuständige Schiedskommission beim SPD-Unterbezirk Region Hannover aufzusetzen. Die SPD kenne kein direktes Parteiausschlussverfahren, sagte Fengler. Tatsächlich kann aber am Ende eines Parteiordnungsverfahrens der Ausschluss aus der SPD stehen.

Möglich ist aber auch die Erteilung einer Rüge, eine zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Funktionen in der Partei sowie das zeitweilige Ruhen einzelner oder aller Rechte aus der Parteimitgliedschaft.

Ein Parteiordnungsverfahren kann gegen Parteimitglieder eingeleitet werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen die Statuten, die Grundsätze oder die Ordnung der SPD verstoßen. „Es geht nicht darum, Gerhard Schröder zu bestrafen, sondern um die Partei zu schützen“, so Fengler.

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