Kommunalwahlen Streit um die Stichwahl in NRW

Düsseldorf · Die Landesregierung stößt mit ihrem Vorhaben, bei Kommunalwahlen nur noch einen Wahlgang durchzuführen, auf heftigen Widerstand von Experten. Sie sehen vor allem das Problem der Legitimation bei niedrigen Wahlergebnissen.

 Mit Stichwahl ins Amt: Düsseldorfs OB Thomas Geisel.

Mit Stichwahl ins Amt: Düsseldorfs OB Thomas Geisel.

Foto: picture alliance / dpa

Welche Regelung gilt derzeit?

Bekommt bei Kommunalwahlen kein Bürgermeister- oder Landratskandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl vorn lagen. Dadurch kam zum Beispiel 2014 der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) ins Amt. Im ersten Wahlgang lag er noch hinter Amtsverteidiger Dirk Elbers (CDU), der nach alter Regelung OB geblieben wäre. In der Stichwahl zog Geisel an ihm vorbei und eroberte damit das Amt.

Was wollen die Regierungsparteien CDU und FDP?

Die Stichwahl abschaffen. Künftig soll wieder derjenige die Wahl gewonnen haben, der im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit erhält. Die Regierungsparteien argumentieren mit der schlechten Wahlbeteiligung gegen die Stichwahlen und machen auch Kostengründe geltend.

SPD und Grüne sind gegen die Abschaffung, weil ein im ersten Wahlgang nur knapp vorne liegender Kandidat nicht ausreichend legitimiert sei.

Was sind die Argumente der Stichwahl-Befürworter?

Nach Meinung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW führt die Abschaffung der Stichwahl „zu einer Beschränkung der Partizipationsmöglichkeiten der Wähler“. Ohne Stichwahl würden Minderheiten-Bürgermeister gewählt, „die im ersten Wahlgang nur mit relativer Mehrheit weit unterhalb der Schwelle der absoluten Mehrheit gewählt worden sind“. Ihre Legitimation sei „besonders gefährdet, da die Mehrheit der Wähler sich nicht für sie ausgesprochen hat, sondern andere Kandidaten gewählt hat“. Zudem führt Autor Frank Bätge aus: „In keinem Bundesland (…) wird die Wahl eines kommunalen Hauptverwaltungsbeamten in einem Wahlgang mit nur relativer Mehrheit (…) als ausreichend angesehen“. Ähnlich argumentiert der Düsseldorfer Staatsrechtler Martin Morlok. Bei einer Vielzahl von Kandidaten erhalte der Gewinner der einfachen Mehrheit selten wirklich die Mehrheit aller Stimmen. Sein Schluss: „Die Abschaffung der Stichwahl begründet ein erhebliches Demokratieproblem.“

Gibt es auch Experten, die für die Abschaffung der Stichwahl sind?

Der Landrat des Kreises Paderborn, Manfred Müller (CDU), führt den „erheblichen Aufwand“ gegen die Stichwahl an. Zudem sei die Stichwahl in NRW in früheren Jahren schon einmal abgeschafft worden, was der Verfassungsgerichtshof auch gebilligt habe. Tatsächlich hatte eine schwarz-gelbe Landtagsmehrheit die Stichwahl 2007 bereits einmal abgeschafft. 2011 wurde sie mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP wieder eingeführt.

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