Zweites Entlastungspaket Tankrabatt, Kinderbonus & Co. - diese Maßnahmen sollen ab Juni gelten

Berlin · Tankrabatt, 100-Euro-Kinderbonus, 300-Euro-Gehaltszuschuss: Die Ampel ringt um die Umsetzung eines zweiten Entlastungspakets. Wir geben einen Überblick, welche Erleichterungen ab Juni gelten sollen.

 Ein Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung ist die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe.

Ein Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung ist die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Zehn Stunden lang hatte die Ampelkoalition wegen der anhaltend hohen Energiepreise über ein zweites Entlastungspaket für Bürger und Unternehmen verhandelt, bis sie am 23. März endlich eine Einigung präsentieren konnte. Bei der Umsetzung der Beschlüsse lassen sich SPD, Grüne und FDP wiederum viel Zeit: Das Paket soll erst am 27. April zusammen mit dem zur Finanzierung geplanten Ergänzungshaushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) ins Kabinett kommen. Das Paket belaste den Haushalt mit rund 17 Milliarden Euro, so Lindner.

Die Beschlüsse machen mehrere Gesetzentwürfe nötig, die aus verschiedenen Ministerien kommen. Sie werden den Koalitionsfraktionen als Formulierungshilfen vorgelegt, um den anschließenden Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen. Starttermin für fast alle Entlastungen soll der 1. Juni sein. Viele Details sind regierungsintern allerdings noch „in der Abstimmung“, wie es am Dienstag hieß. Kommende Woche solle es finale Abstimmungsrunden geben. Das sind die Bestandteile des Maßnahmenpakets:

■ Energiesteuersenkung: Die Ampel will für günstigere Spritpreise sorgen, indem sie die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet für drei Monate vom 1. Juni an auf das europäische Mindestmaß absenkt. Das mache bei Benzin 30 Cent und bei Diesel 14 Cent pro Liter aus, rechnete Lindner vor. „Die temporäre Senkung der Steuersätze für die Kraftstoffe Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente hat Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge“, heißt es in Lindners Gesetzentwurf.

Die Regierung möchte, dass die Steuersenkung von den Anbietern voll an die Endverbraucher weitergegeben wird. Das Bundeskartellamt nimmt daher nun die Raffinerien unter die Lupe, wie die Behörde am Dienstag ankündigte (siehe Bericht auf der nächsten Seite). Es gibt koalitionsintern aus Klimaschutzgründen auch Kritik an der Steuersenkung.

■ Energiepauschale: Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige soll eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Die Regierung muss noch klären, ob auch Rentner oder Menschen mit einem steuerfreien Minijob davon profitieren sollen.

■ Neun-Euro-Ticket: Für 90 Tage soll bundesweit ein Ticket für neun Euro pro Monat im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeboten werden – voraussichtlich ebenfalls ab 1. Juni. Der Bund will den Ländern das Geld dafür zur Verfügung stellen, die Kosten werden auf rund 2,5 Milliarden Euro geschätzt. Das Ticket soll auch überregionale Fahrten in den Regiozügen der Bahn ermöglichen. Für Zeitkarten-Abonnenten könnte es eine Gutschrift oder eine Erstattung der Differenz zwischen ihrem Abopreis und dem Neun-Euro-Ticket geben. Details sind hier noch offen. Für Jobtickets und Semestertickets soll die Ermäßigung ebenfalls gelten.

■ Gasheizungen: Ab 2024, ein Jahr früher als geplant, sollen nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es soll zudem der Rahmen dafür geschaffen werden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen können. Außerdem soll eine große Wärmepumpen-Offensive mit staatlicher Förderung gestartet werden.

■ Kinderbonus: Familien sollen zusätzlich zum Kindergeld pro Kind einmalig 100 Euro über die Familienkassen erhalten. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet, kommt also stärker bei Familien mit wenig Geld an.

■ Sozialhilfe: Wer Sozialleistungen bezieht – etwa als Hartz-IV-Empfänger – soll zusätzlich zum bereits zuvor beschlossenen 100-Euro-Zuschuss eine weitere Einmalzahlung von 100 Euro bekommen. Ab Januar sollen dann die Regelbedarfe angesichts der Preissteigerungen angemessen erhöht werden.

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