Kurdenfestival in Köln Türkei bestellt Botschafter ein

Istanbul/Köln · Dass Kurden in Köln demonstrieren, wird in Deutschland öffentlich kaum wahrgenommen. Ganz anders in Ankara. Dort löst das Festival unter dem Motto "Freiheit für Öcalan" heftigen Protest aus.

 Kurden schwenken im September 2016 in Köln Fahnen mit dem Bild von PKK-Gründer Öcalan.

Kurden schwenken im September 2016 in Köln Fahnen mit dem Bild von PKK-Gründer Öcalan.

Foto: Oliver Berg

Aus Protest gegen ein Kurdenfestival in Köln hat die Türkei am Samstag den deutschen Botschafter in Ankara ins Außenministerium zitiert.

Die Türkei verurteile "nachdrücklich", dass die von Sympathisanten der verbotenen PKK organisierte Veranstaltung erlaubt und es geduldet worden sei, "dass dort Terrorpropaganda betrieben wurde" erklärte das Ministerium in einer Mitteilung. Das Auswärtige Amt in Berlin äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Vorgang.

An dem Kurdischen Kulturfestival in Köln hatten am Samstag laut Polizei mehrere tausend Menschen teilgenommen. Das Festival stand unter dem Motto "Freiheit für Öcalan - einen Status für Kurdistan". Gefordert wurde damit die Freilassung des zu lebenslanger Haft verurteilten Anführers der Kurdischen Arbeiterpartei PKK, Abdullah Öcalan.

Das Außenministerium in Ankara warf der Bundesregierung vor, im Kampf gegen den Terrorismus mit "zweierlei Maß" vorzugehen. Obwohl es in Deutschland verboten sei, seien auf der Veranstaltung PKK-Symbole benutzt, Öcalan-Plakate gezeigt und eine "terrorverherrlichende Botschaft von einem der gegenwärtigen PKK-Anführer verlesen" worden.

Die PKK ist in Deutschland seit 1993 als Terrororganisation verboten. Seit kurzem ist zudem das öffentliche Zeigen von Öcalan-Porträts untersagt. Nach einer Demonstration zehntausender Kurden gegen die türkische Regierungspolitik im März in Frankfurt hatte die Polizei nachträglich Ermittlungen eingeleitet. Man habe nicht schon während der Kundgebung eingegriffen, um keine Eskalation zu riskieren, erläuterte damals ein Polizeisprecher. In einem solchen Fall gelte die Regel "Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung".

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