Abgeschobener Gefährder Tunesische Justiz will Sami A. nicht zurückschicken

Düsseldorf/Tunis · Der Fall Sami A. dürfte Deutschland noch länger beschäftigen. Der abgeschobene Gefährder muss einem Gericht zufolge zurückgeholt werden. Nicht nur die Behörden in NRW sehen das anders.

 Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Abschiebung von Bin Ladens Ex-Leibwächter Sami A. für "grob rechtswidrig".

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Abschiebung von Bin Ladens Ex-Leibwächter Sami A. für "grob rechtswidrig".

Foto: Christian Charisius

Die tunesische Justiz will den möglicherweise rechtswidrig abgeschobenen Gefährder Sami A. erst einmal nicht nach Deutschland zurückschicken.

"Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt", sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Diese Ermittlungen müssten abgewartet werden.

Sami A. war am Freitagmorgen nach Tunesien abgeschoben worden . Wenig später wurde bekannt, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Abschiebung für "grob rechtswidrig" erklärt und verlangt hat, ihn "unverzüglich" nach Deutschland zurückzuholen. Grund dafür ist, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalens will dagegen zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Am Samstag wollten die Behörden sich zu dem Fall zunächst nicht weiter äußern.

Den Behörden lägen seit Januar Erkenntnisse vor, dass A. möglicherweise an "terroristischen Aktivitäten" in Deutschland und Afghanistan beteiligt gewesen sein soll, sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde. Der Mann sei daher umgehend nach seiner Ankunft in Tunesien in Gewahrsam genommen worden. Seitdem werde er verhört. Aus tunesischen Regierungskreisen hieß es, dass es noch keine Anfrage aus Deutschland zu dem Fall gegeben habe. Man habe aus der Presse erfahren, dass die Abschiebung nicht rechtens gewesen sein soll, hieß es aus dem Büro von Regierungschef Youssef Chahed.

Aus Sicht von Sami A.s Anwältin spricht dagegen nichts gegen die Rückkehr ihres Mandanten. Sobald er in Tunesien freigelassen werde, müsse die Deutsche Botschaft ein Visum ausstellen, sagte Seda Basay-Yildiz der Deutschen Presse-Agentur. Das Gelsenkirchener Gericht hatte die Entscheidung schon am Donnerstagabend gefällt, aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst über seine Entscheidung informiert, als Sami A. bereits in Begleitung von Beamten der Bundespolizei in einer Chartermaschine saß.

Ein Sprecher des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen, UNHCR, bezeichnete die angeordnete Rückholung als angemessen. Das Urteil zeuge von der Qualität des Rechtsstaates, sagte Chris Melzer. Die AfD dagegen wertet die Entscheidung als Beweis für angebliches Systemversagen. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, sagte der dpa, der Fall zeige auf, "wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben". Alexander Gauland, der als Co-Vorsitzender Partei und Fraktion leitet, erklärte: "Es besteht die Gefahr, dass deutsche Gerichte durch solche Entscheidungen zum Totengräber des Rechtsstaats werden."

Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Der als islamistischer Gefährder eingestufte Tunesier lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem US-Kommando getötet.

Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.

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