U-Ausschuss: Amri-Abschiebung scheiterte an Rechtshürden

Berlin · Obwohl der kriminelle und als gefährlich geltende Tunesier Amri kein Asylrecht hatte, wurde Deutschland ihn 2016 vor dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt nicht los. Großzügige Gesetze und der Widerstand von Amris Heimatland spielten eine wichtige Rolle.

 Menschen stehen an der Gedenkstätte für die Opfer des Terroranschlags.

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Foto: B. v. Jutrczenka/Archiv
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