Klimaschutzgesetz sei unzureichend Umweltaktivisten verklagen Bundesregierung

Berlin. · Schüler, Jugendliche und Umweltaktivisten verklagen die Bundesregierung und den Bundestag beim Bundesverfassungsgericht. Sie werfen den Verfassungsorganen vor, ein unzureichendes Klimaschutzgesetz vorgelegt zu haben.

 Geht gegen die Bundesregierung und den Bundestag mit diversen Mitstreitern jetzt juristisch vor: die Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer von „Fridays for Future“.

Geht gegen die Bundesregierung und den Bundestag mit diversen Mitstreitern jetzt juristisch vor: die Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer von „Fridays for Future“.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Sie wollen weiter träumen. Von einer Erde, auf der sie „in zehn, 15 und auch in 60 Jahren“ noch gerne und gut leben können. Für ihren Traum von einer „intakten Erde“ ziehen Miriam Siebeck (15) und Jonathan Heckert (17) jetzt vor das höchste deutsche Gericht. Die beiden Schüler aus Stuttgart, die dort seit etwa einem Jahr die Proteste der Bewegung „Fridays for Future“ organisieren, haben sich für ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe  mächtige Gegner ausgesucht: die Bundesregierung wie auch den Bundestag als Gesetzgeber. In ihrer Klage werfen sie den beiden Verfassungsorganen vor, im vergangenen Jahr ein Klimaschutzgesetz vorgelegt zu haben, das völlig „unzureichend“ sei und bei Weitem nicht ausreiche, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad im Vergleich zum Beginn des Industriezeitalters zu begrenzen – wie im Pariser UN-Klimaschutzabkommen von 2015 verabredet.

Bundesregierung und Bundestag sehen sich mit insgesamt drei neuen verfassungsrechtlichen Klimaklagen konfrontiert, die Erwachsene, Jugendliche und Kinder aus dem In- und Ausland über ihre Anwälte in Karlsruhe in den vergangenen Tagen eingereicht haben (oder bald einreichen wollen). Am Mittwoch stellten sie ihre Motive für ihre Klimaklagen gemeinsam in Berlin vor – darunter auch ein prägendes Gesicht der deutschen „Fridays for Future“-Proteste, Luisa Neubauer. Unterstützt werden die Beschwerdeführer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, Germanwatch und dem BUND. Neubauer hatte erst am vergangenen Freitag nach einem Treffen mit Siemens-Chef Joe Kaeser dessen Angebot abgelehnt, Aufsichtsrätin beim geplanten Unternehmen Siemens Energy zu werden. Neubauer hatte stellvertretend für „Fridays for Future“ Siemens wegen eines 18 Millionen Euro teuren Auftrags für eine Kohlemine in Australien kritisiert, für das der deutsche Konzern eine Signalanlage liefern will.

Nun also gehen Neubauer und ihre diversen Mitstreiter, unterstützt durch Umweltschutz-Organisationen,  Bundesregierung und den Bundestag juristisch an. Das im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Klimaschutzgesetz mit einem CO2-Reduktionsziel von 55 Prozent bis 2030 halten sie für verfehlt. Bis 2050 will Deutschland laut Gesetz dann den Weg in Richtung einer Treibhausgas-Neutralität gehen. Die Klimaklagen stützen sich auf die Schutzpflichten der Bundesrepublik aus dem Grundgesetz für Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2) sowie auf das Eigentumsrecht (Artikel 14 Absatz 1).

Unter anderem klagt auch Sophie Backsen von der Nordseeinsel Pellworm gegen das deutsche Klimaschutzgesetz. Die Agrarwirtschaftsstudentin würde mit ihren Brüdern gerne den landwirtschaftlichen Betrieb ihrer Eltern übernehmen, fürchtet aber durch die Erderwärmung ihrer Lebens- und Existenzgrundlagen auf der Nordseeinsel beraubt zu werden, „wenn der Meeresspiegel so weiter steigt“. Backsen: „Wenn es stark regnet, läuft unsere Insel voll wie eine Badewanne.“  Im vergangenen Jahr war die Familie aus Pellworm mit zwei weiteren Bauern vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einer Klimaklage gegen die Bundesregierung gescheitert. Deren Rechtsanwältin Roda Verheyen betont, die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes habe aber gezeigt: „Klimaschutz ist justiziabel.“ Der Anwalt der Klägergruppe um die beiden Stuttgarter Schüler Siebeck und Heckert, Remo Klinger, äußert sich überzeugt: „Klimaschutz ist Grundrechtsschutz.“

Klimaaktivistin Neubauer betont zu den jetzt eingereichten neuen Verfassungsbeschwerden: „Es geht um unsere Generation. Es geht um unser Leben.“  In der gegenwärtigen Phase der Erderwärmung könne „gerade noch gehandelt werden, (…) denn das Fenster der Gelegenheit schließt sich jeden Tag weiter“.  Es stehe doch die Frage im Raum, „ob das Nichthandeln der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wir sind überzeugt, dass es das nicht ist“, so die 23-Jährige.

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