Kommentar zur Neuregelung der Betriebsrenten Unverbindlich

Meinung | Bonn · Gerade für Geringverdiener verbessert sich die Lage, da die Betriebsrente kaum noch auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden soll, kommentiert GA-Redakteurin Claudia Mahnke.

 Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD).

Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD).

Foto: dpa

Hinter der Neuregelung der Betriebsrenten, die die große Koalition am Montag vorgestellt hat, steht ein riesengroßes Vertrauen der Politik in eine stabile Entwicklung der Weltwirtschaft. Das Gesetz würde in der vorliegenden Form nie verabschiedet, wenn es jüngst ein starkes Auf und Ab an den Aktienmärkten gegeben hätte. Allen politischen Widrigkeiten zum Trotz geht es derzeit an der Börse stetig aufwärts. Doch diese Ruhe ist trügerisch.

In einer längeren Schwächeperiode am Aktienmärkte werden sich die Nachteile des neuen Betriebsrentensystems sehr deutlich herausstellen: Bei der künftig vorgesehenen „Zielrente“ wird den Arbeitnehmern kein fester Betrag mehr zugesichert, sondern nur eine unverbindliche Rentenhöhe genannt. Wie hoch die Betriebsrente im Alter im Einzelfall ausfällt, bleibt offen. Der Arbeitnehmer trägt das Anlagerisiko. Dass das Geld vernünftig angelegt wird, sollen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände kontrollieren.

Allerdings werden mehr Arbeitnehmer überhaupt in den Genuss einer Betriebsrente kommen. Die Haftung der Arbeitgeber für die garantierte Summe hat viele kleine Betriebe davon abgehalten, ihren Mitarbeitern Betriebsrenten anzubieten. Gerade für Geringverdiener verbessert sich die Lage, da die Betriebsrente kaum noch auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden soll.

Künftig kommt es vor allem auf eine stabile Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente an. Dass in den neunziger Jahren oft beschimpfte Modell hat seine Krisensicherheit in den letzten Jahren mehrfach unter Beweis gestellt.

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