Kommentar zu den NPD-Finanzen Verbot light

Meinung · Viel einfacher wäre es, die NPD mit politischen Argumenten (und bei Gesetzesverstößen rechtsstaatlich) zu bekämpfen, sodass möglichst wenige sie wählen, kommentiert GA-Korrespondent Gregor Mayntz.

 Ein Teilnehmer einer NPD-Kundgebung in Schwerin.

Ein Teilnehmer einer NPD-Kundgebung in Schwerin.

Foto: dpa

Keinen Euro mehr pro Wählerstimme, kein Absetzen von Spenden von der Steuer, kein Steuerprivileg. Dreifach soll die NPD von den jetzt beschlossenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen getroffen werden. So sieht das Verbot light aus, das die Verfassungsrichter selbst vorgeschlagen hatten, als sie die NPD zwar als verfassungsfeindlich qualifizierten, ein Verbot aber wegen mangelnder Gefährlichkeit ablehnten.

Das griffen Bundesrat und Bundestag gerne auf: Wenn wir Euch nicht verboten kriegen, dann trocken wir wenigstens Eure Finanzierung aus. Das ist in einer wehrhaften Demokratie nachvollziehbar: Wer den Staat der verfassungsmäßigen Ordnung beseitigen will, der soll dafür vom Staat nicht auch noch die Finanzierung bereitgestellt bekommen. An die NPD-Wahlwerbespots wagten sich die Juristen aber nicht heran, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz der Parteien weiter besteht. Das könnten die Europarichter auf Antrag der NPD auch bei der Finanzierung so sehen. Dann wäre auch das Verbot light gekippt.

Viel einfacher wäre es, die NPD mit politischen Argumenten (und bei Gesetzesverstößen rechtsstaatlich) zu bekämpfen, sodass möglichst wenige sie wählen. Dann kriegt sie automatisch weniger Geld, und wenn sie in den Ländern unter ein Prozent und im Bund unter 0,5 Prozent fällt, gar nichts mehr. Ganz ohne Grundgesetzänderung.

Stattdessen soll nun regelmäßig das große Rad des Nachweises der Verfassungswidrigkeit gedreht werden, um den Finanzierungsstopp zu verlängern. Mit stets neuer Aufmerksamkeit für die NPD. Klug ist das nicht.

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