Verfassungsgerichtshof weist Beschwerden zur Landtagswahl ab

Münster · Ein Jahr nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat der Verfassungsgerichtshof des Landes zwei Beschwerden gegen das Wahlergebnis verworfen. Laut Mitteilung von Freitag hat der Gerichtshof in Münster eine geforderte Wahlwiederholung der Partei "Volksabstimmung - Ab jetzt... Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen" als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Die Kläger hatten behauptet, das Wahlergebnis sei unter anderem durch Umfrageinstitute und Medien manipuliert worden. Andersdenkende seien eingeschüchtert und unter Druck gesetzt worden (VerfGH 13/17, Beschluss vom 24. April).

Bei einem weiteren Fall ging es um das Ergebnis der Erststimmen im Wahlkreis 16 (Köln IV). Hier beklagte der Beschwerdeführer, es habe Unregelmäßigkeiten gegeben. Am Abend seien ihm auf einer Übersicht der Stadt plötzlich 100 Stimmen wieder abgezogen worden (VerfGH 15/17, Beschluss vom 15. Mai). Auch hier habe der Landtag den Einspruch zu Recht zurückgewiesen, entschieden die Verfassungsrichter.

Noch offen ist eine Beschwerde der AfD. Die Partei vermutetet nach bereits festgestellten erhebliche Auszählfehlern landesweite Fehler und Fälschungen zum Nachteil der AfD. Nach Meinung der Beschwerdeführer ist eine landesweite Nachzählung der Zweitstimmen notwendig (Az.: VerfGH 16/17).

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