Gemeindefinanzen Verfassungsgerichtshof weist Klage ab

Münster · Schlappe für einige klagende NRW-Bürgermeister: Bei der Verteilung von Steuergeldern durch das Land ging alles rechtens zu. Unter den Klägern waren auch Bornheim, Königswinter und Niederkassel.

 Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster.

Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster.

Foto: dpa

Zahlreiche nordrhein-westfälische Gemeinden sind mit einer Klage für einen größeren Anteil an den Steuergeldern gescheitert. Das von ihnen angegriffene Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2012 sei verfassungskonform, entschied der NRW-Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Münster. Die klagenden 80 meist ländlichen Kommunen sahen sich bei der Verteilung der Steuergelder benachteiligt. Die Verfassungsrichter entschieden jedoch, das Land habe seinen Spielraum genutzt und die Mittel dabei gerecht verteilt (Az.: VerfGH 19/13 und VerfGH 24/13).

Die Kläger hatten zwei Punkte bemängelt. Zum einen hatten sie insgesamt eine höhere Zahlung für Städte und Gemeinden vom Land gefordert. Außerdem kritisierten sie die Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Gelder. Nach Ansicht des Landesgesetzgebers hatte sich aber die landesweite Haushaltslage damals im Vergleich zu den Kommunen nicht wesentlich verbessert. Diese Einschätzung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilten die Richter.

Auch bei der Umverteilung der Landesmittel an die Städte und Gemeinden sei es verfassungskonform zugegangen. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass das Gleichbehandlungsgebot der Kommunen verletzt wurde. Zwar sei es zu Verwerfungen durch eine Neuberechnung von Sozial-, Schüler- und Flächenansatz gekommen. Das Land habe sich aber durch finanzwissenschaftliche Gutachten im Vorfeld genügend abgesichert.

In der mündlichen Verhandlung Mitte März war auch ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht erörtert worden. Die klagenden Bürgermeister hatten eine Klärung durch die Bundesrichter in Karlsruhe gefordert. Der NRW-Verfassungsgerichtshof um Präsidentin Ricarda Brandts wies dies allerdings am Dienstag als unnötig zurück.

Nicht nur von dieser Sichtweise zeigten sich die Kommunen nach der Entscheidung enttäuscht. Lüdinghausens Bürgermeister Richard Borgmann (CDU) kündigte an, einen anderen Weg nach Karlsruhe zu suchen. „Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt entscheiden“, sagte der Rathaus-Chef aus dem Kreis Coesfeld der Deutschen Presse-Agentur. Verschiedene Gerichte in Deutschland würden die Sichtweise der Kommunen teilen, nur eben nicht die in NRW. „Wir brauchen jetzt eine höchstrichterliche Rechtsprechung“, forderte Borgmann.

Die klagenden Kommunen prüfen jetzt, ob es einen juristischen Weg gibt, das Bundesverfassungsgericht direkt anzurufen. Parallel laufen Klagen einzelner Gemeinden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen. Die Städte und Gemeinden wollen alle Rechtswege und Instanzen ausschöpfen.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) begrüßte die Entscheidung aus Münster. „Das Urteil bringt endlich Rechtssicherheit“, teilte Jäger laut Pressemitteilung mit.

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