Verfassungsgerichtshof weist Kommunalklage um Finanzen ab

Münster · Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Beschwerde von drei Kommunen gegen eine Regelung des Landes zur Finanzausstattung im Jahr 2015 als unbegründet zurückgewiesen. In Münster geklagt hatten die Städte Münster und Blomberg sowie die Gemeinde Hellenthal. Umstritten war, ob das Land Rückzahlungen aus den Vorjahren 2009 bis 2012 bei der Steuerkraft für das Jahr 2015 berücksichtigen durfte. Im Fall der Stadt Münster drehte sich der Streit nach Angaben des Kämmerers um 17,4 Millionen Euro. Nach Auffassung des Gerichts hat das Land seinen Gestaltungsspielraum beim Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 ausgenutzt und nicht gegen die Verfassung verstoßen (Az.: VerfGH 17/15).

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