Entscheidung des OVG Verkehrsverein Siegburg nennt Verbot von Sonntagsöffnung „Schlag ins Gesicht“

Bonn/Siegburg · Im Advent wird es in NRW keine verkaufsoffenen Sonntage geben, die das Land NRW im Rahmen der neuen Corona-Schutzverordnung zulassen wollte. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab am Dienstag einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi statt.

 Fußgängerzone in Bonn.

Fußgängerzone in Bonn.

Foto: Niklas Schröder

Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben. Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag die von der Landesregierung vorgesehenen fünf verkaufsoffenen Sonntage untersagt. Die Landesregierung hatte in der Pandemie mit der Regelung das Einkaufsgeschehen im Advent entzerren und einen „unregulierbaren Kundenandrang“ vermeiden wollen - und die landesweite Möglichkeit zur Öffnung in der Corona-Schutzverordnung festgeschrieben. Die Gewerkschaft Verdi ging im Eilverfahren dagegen vor.

Die für Infektionsschutzrecht zuständige Kammer beim Oberverwaltungsgericht Münster gab der Klägerin nun recht: Die Richter äußerten „erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen“, hieß es in einer Mitteilung. Es könne nicht angenommen werden, dass sich das Kundenaufkommen des Samstags auch auf den Sonntag verteilen werde. Es erscheine zudem naheliegend, dass mangels Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zusätzliche Kunden animiert würden, in die Innenstädte zu kommen. Das stehe im Widerspruch mit dem Infektionsschutzgesetz. Außerdem sei eine landesweite Regelung nicht rechtens, da davon auszugehen sei, dass gerade in ländlichen Regionen der Andrang überschaubar bleibe.

Ob von dem Beschluss auch längst geplante, sogenannte anlassbezogene verkaufsoffene Sonntage betroffen sind, wie etwa der verkaufsoffene Sonntag am 13. Dezember in Bonn im Rahmen einer Printenrallye, muss nach Auskunft des Vereins City-Marketing noch geklärt werden.

Bereits geplant war auch der verkaufsoffene Sonntag am ersten Advent in Siegburg. Sissis Vassiliadis, erster Vorsitzender des Verkehrsvereins, sagte: „Die Entscheidung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und sehr bedauerlich. Wir leben in außergewöhnlichen Zeiten und unternehmen außergewöhnliche Anstrengungen, unsere Kunden zu bedienen und den Einzelhandel in dieser Stadt am Leben zu erhalten.“

Die Entscheidung aus Münster sei „ein Schlag ins Gesicht aller, die in dieser Krise um ihre Existenz kämpfen“, so Vassiliadis. Der Siegburger Einzelhandel werde auch in seiner Konkurrenz zum Onlinehandel geschwächt. Die Rabattaktion „Black Friday“ am 27. November findet in Siegburg statt, außerdem wollen Geschäfte an den Advents-Samstagen länger öffnen.

Der Eilentscheidung der Richter gehen bereits zahlreiche ähnlich gelagerte Beschlüsse und Urteile rund um Sonntagsöffnungen voraus: Immer wieder ging Verdi in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen Kommunen vor, die aus ihrer Sicht den gesetzlich verankerten Sonntagsschutz aushöhlten. Nach der coronabedingten Schließung vieler Läden im Frühjahr hatte das Wirtschaftsministerium im Sommer mit einem Erlass einen neuen Anlauf für mehr verkaufsoffene Sonntage gestartet - damit sollte der Einzelhandel die ausgefallenen Umsätze aufholen können. Doch das OVG hatte nach Klagen von Verdi reihenweise entsprechende Plänen der Kommunen gekippt.

Mit Material der dpa.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort