Verteidiger fordern Freispruch im Prozess gegen Ex-Agent

Bochum · Im Steuerstrafprozess gegen Ex-Geheimagent Werner Mauss hat die Verteidigung Freispruch beantragt. "Sämtliche Vorwürfe sind nicht bewiesen worden", sagte Prof. Dr. Rainer Hamm, der am Donnerstag als erster von drei Anwälten vor dem Bochumer Landgericht plädiert hat.

 Außenansicht des Landgericht in Bochum.

Außenansicht des Landgericht in Bochum.

Foto: Bernd Thissen/Archiv

Es könne nicht festgestellt werden, ob das meist in Stiftungen angelegte Millionenvermögen der eigenen Bereicherung gedient oder ob es für operative Zwecke verwendet worden ist. Der Freispruch müsse daher nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" erfolgen. Mauss müsse vor Gericht schließlich nicht seine Unschuld beweisen.

Außerdem sei es ja wohl bekannt, dass Geheimdienste operative Reserven verstecken müssten, um ihr weltumspannendes Informantennetz zu unterhalten. "Die perfekte Tarnung ist geradezu ein klassisches Merkmal von Geheimdiensten", erläuterte Hamm in seinem Plädoyer. Das gelte erst recht, wenn sie sich der Mitarbeit privater Undercover-Agenten bedienten.

Mauss wird vorgeworfen, unter einem Decknamen große Vermögenswerte im Ausland versteckt und dadurch zwischen 2002 und 2011 rund 13,9 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Mauss selbst bestreitet das. Er behauptet, dass ihm das meist in Stiftungen angelegte Vermögen nicht zugerechnet werden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in der vergangenen Woche sechs Jahre und drei Monate Haft wegen Steuerhinterziehung beantragt.

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