VGH verhandelt 2,5-Prozent-Sperrklausel im Oktober

Münster · Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelt am 24. Oktober über die 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Eine Anwaltskanzlei, die eine Wählerinitiative vertritt, twitterte am Freitag eine entsprechende Terminladung. Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs in Münster bestätigte den Termin auf Anfrage nicht.

Gegen die vor über einem Jahr eingeführte Sperrklausel liegen dem Verfassungsgericht sieben Beschwerden vor, über die gemeinsam beraten wird. Im Sommer 2016 hatte der Landtag in Düsseldorf die Verfassung geändert. Für den Einzug in Räte oder Kreistage gilt seitdem die neue Hürde. Nach Überzeugung von SPD, CDU und Grünen waren zuvor durch die große Zersplitterung von zum Teil mehr als zehn Parteien und Wählergruppen einige Parlamente nicht mehr arbeitsfähig.

Verfassungsbeschwerde eingelegt haben die Parteien Die Linke, Partei NRW, Piratenpartei, NPD, ÖDP/Tierschutzpartei sowie die Bürgerbewegung PRO NRW und die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler. Die Beschwerdeführer sehen übereinstimmend in der Verfassungsänderung ihr Recht auf Chancengleichheit als politische Parteien verletzt und beklagen einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

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