7500 Briten werden Deutsche Viele Eingebürgerte behalten alten Pass - eine Brexit-Folge?

Berlin/Wiesbaden · Die doppelte Staatsbürgerschaft soll in Deutschland eigentlich die Ausnahme sein. Doch immer mehr Eingebürgerte haben einen "Doppelpass". Das hängt auch mit dem Brexit zusammen. Und mit Regelungen in den Herkunftsländern.

 In Deutschland behalten sechs von zehn Eingebürgerten ihre alte Staatsbürgerschaft.

In Deutschland behalten sechs von zehn Eingebürgerten ihre alte Staatsbürgerschaft.

Foto: Marijan Murat

In Deutschland behalten sechs von zehn Eingebürgerten ihre alte Staatsbürgerschaft. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor, über die "Die Welt" berichtete.

Danach haben im vergangenen Jahr 68.918 von insgesamt 112.211 Menschen trotz Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten. Das entspricht einer Rekordquote von 61,4 Prozent. So gab kein eingebürgerter Iraner, Syrer, Afghane oder Marokkaner den Pass seines Herkunftslandes ab.

Dass die Doppelstaatler-Quote in den vergangenen beiden Jahren von 54 auf 61 Prozent angestiegen ist, führt die Bundesregierung allerdings vor allem auf den Brexit zurück. Ein Sprecher des Innenministeriums verwies in Berlin darauf, dass die Zahl der Einbürgerungen von britischen Staatsbürgern seit dem Referendum über den Austritt Großbritanniens aus der EU massiv angestiegen sei.

Tatsächlich zeigen die Zahlen der Statistiker, dass im Jahr 2015 nur 622 Briten die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, im Jahr 2017 hingegen 7493 - so viele wie nie zuvor. Und EU-Bürger dürfen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft grundsätzlich behalten.

Eigentlich sieht das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz vor, dass ein Ausländer nach acht Jahren im Land eingebürgert werden kann - vorausgesetzt, dass er "seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert". Von dieser Vorschrift wird allerdings abgewichen, wenn es sich um Bürger eines EU-Landes handelt oder wenn jemand seine bisherige Staatsangehörigkeit "nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann".

Diese Regelung greift unter anderem bei Menschen aus Afghanistan, dem Iran und den Maghreb-Staaten - denn diese Ländern ermöglichen ihren Bürgern grundsätzlich kein Ausscheiden aus der Staatsbürgerschaft.

"Die hierdurch bedingte Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist also im ausländischen Recht beziehungsweise in der dortigen Rechtspraxis begründet", heißt es aus dem Innenministerium. Von den im Vorjahr eingebürgerten Iranern (2689), Syrern (2479), Afghanen (2400), Marokkanern (2390), Libanesen (1294), Tunesiern (1125), Nigerianern (954) und Algeriern (462) gab somit kein einziger seinen alten Pass ab.

Die AfD lehnt diese Praxis jedoch ab und fordert eine vollständige Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft. "Sollte ein anerkannter Flüchtling die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, muss er seinen alten Pass abgeben", betonte die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel. "Alles andere erschwert nur die ohnehin schwierige Integration noch weiter." Gleichzeitig möchte sie höhere Hürden für eine Einbürgerung: "Es ist ein Unding und eine Respektlosigkeit gegenüber den Deutschen, wie unsere Staatsbürgerschaft an jeden x-beliebigen Einwanderer verschleudert wird."

Nach Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine Einbürgerung jedoch an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Neben einem achtjährigen, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland gehören dazu ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ausreichende Sprachkenntnisse und ein erfolgreicher Einbürgerungstest. Empfänger von Hartz IV und ähnlichen Transferleistungen sind ebenso von der Einbürgerung ausgeschlossen wie verurteilte Straftäter.

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