Innenministerkonferenz Viele Fragen zu "Punktekatalog" für kriminelle Ausländer

Magdeburg · Ein Punktekatalog für ausländische Wiederholungstäter? BKA-Chef Münch hält das für eine gute Idee. Bei den Länder-Innenministern ist man interessiert - sieht aber noch offene Fragen.

 Das BKA hat ein Konzept entwickelt nachdem kriminelle Asylbewerber nach einem Punktesystem eingeschätzt werden sollen.

Das BKA hat ein Konzept entwickelt nachdem kriminelle Asylbewerber nach einem Punktesystem eingeschätzt werden sollen.

Foto: Uli Deck/Archiv

Die Länder-Innenminister sehen noch reichlich Beratungsbedarf beim Vorstoß des Bundeskriminalamts zu einem Punktesystem für schwerkriminelle Ausländer.

"All diese Fragen sind nicht ganz einfach", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Mittwochabend in Magdeburg. So müssten ein Kriterienkatalog, behördliche Zuständigkeiten und ein Datenschutzkonzept noch erarbeitet werden.

Die Idee des BKA umfasst im Kern: Je schwerer das Verbrechen, desto mehr Punkte würde ein krimineller Zuwanderer sammeln. Ab einer bestimmten Grenze soll seine Ausweisung angeregt werden.

Seehofer lobte den Grundgedanken, "hier noch mal durch Information über intensive Straftäter mehr Sicherheit zu schaffen". Bis zum Freitag wollen die Ressortchefs der Länder dort unter anderem über das Thema beraten. "Ziel ist es, Intensivtäter zu erkennen und, wenn möglich, außer Landes zu bringen", hatte BKA-Präsident Holger Münch in der vergangenen Woche dem "Spiegel" gesagt.

Das BKA-Konzept sieht nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegels" (Mittwoch) eine rote Linie bei maximal 60 Punkten erreicht. Für minderschwere Delikte wie Diebstahl sei ein Punkt vorgesehen, schrieb die Zeitung. Zehn Punkte würden fällig, wenn ein Asylbewerber mit mindestens einem Jahr Haft für seine Tat bestraft werde - etwa wegen einer Körperverletzung oder einem Rauschgiftdelikt. Bei Mord würden 70 Punkte eingetragen.

"Es scheint plausibel zu sein, das muss man sich aber wirklich in Ruhe angucken", sagte der Sprecher der SPD-Länder, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, dazu am Abend. Die Einstufung als Intensivstraftäter solle in den Ländern möglichst einheitlich erfolgen. Es gehe darum, das Ausweisungsrecht des Staates und das Bleiberecht des Betroffenen gegeneinander abzuwägen. Dabei könne ein Punktesystem helfen. Es gehe aber um eine "sehr, sehr systematische technische Frage (...). Das müssen wir uns bitte in Ruhe angucken." Am Morgen hatte Pistorius noch von einem "sehr vernünftigen Vorschlag" gesprochen.

"Ich finde das interessant", sagte Thüringens Inneminister Georg Maier (SPD), der aber ebenfalls weiteren Informationsbedarf anmeldete. "Wichtig ist, dass die Informationen auch an die Ausländerbehörden weitergegeben werden, weil die müssen am Ende auch über den Aufenthaltsstatus entscheiden." Da gebe es sicher einiges zu verbessern. Ob ein Punktesystem der richtige Weg sei, müsse man sehen.

Nach einer Beschlussvorlage des Bundes für die Konferenz, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen zunächst die Polizeien des Bundes und der Länder gebeten werden, Möglichkeiten und Methoden für ein Punktesystem auszuloten. Ein Straftatenkatalog für die Einstufung soll demnach bis zum nächsten Treffen der Minister im Frühjahr vorliegen. Eine Arbeitsgruppe soll die Vorschläge dann konkretisieren und binnen Jahresfrist Bericht erstatten.

Rheinland-Pfalz begrüßt die Pläne grundsätzlich, schlägt in dem Papier aber vor, auch deutsche Intensivstraftäter zu erfassen. Auch Seehofer nannte das am Mittwoch einen "notwendigen Gedanken".

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte, auch seinem Bundesland sei es wichtig, dass nicht nur ausländische Täter erfasst würden. "Weil wir haben zum Beispiel Clan-Kriminalität bei uns, die haben deutsche Staatsbürgerschaft."

Das BKA registrierte dem "Tagesspiegel" zufolge 2017 ungefähr 2800 tatverdächtige Migranten, die mehr als zehn Delikte verübt haben. Bei knapp 60 000 Zuwanderern seien es zwei bis maximal zehn Straftaten. In den Zahlen nicht enthalten seien die häufigen Verstöße von Asylbewerbern gegen die Residenzpflicht, also das unerlaubte Verlassen der zugewiesenen Region.

Die Innenminister verständigten sich zudem beim Aufbau eines einheitlichen IT-Netzes für die Polizei auf eine gemeinsame Finanzierung. Es soll ein Topf aufgelegt werden, in den Bund und Länder je nach ihrer Finanzkraft jährlich einzahlen, Stahlknecht der Deutschen Presse-Agentur sagte. Damit soll verhindert werden, dass der teure Umbau der Technik am Geldbeutel einzelner Länder scheitert.

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