NRW-Landtag verabschiedet Bildungssicherungsgesetz Viertklässler dürfen ab Donnerstag wieder in die Schule

Düsseldorf · Die Landesregierung in NRW hat den Weg für einen angepassten Schulbetrieb in der Corona-Krise frei gemacht. Am Donnerstag verabschiedet das Parlament in zweiter Lesung das Bildungssicherungsgesetz. Grundschüler sollen ab dem 11. Mai wieder zur Schule gehen können.

 Die NRW-Landesregierung hat Entscheidungen für einen angepassten Schulbetrieb getroffen. (Symbolfoto)

Die NRW-Landesregierung hat Entscheidungen für einen angepassten Schulbetrieb getroffen. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Caroline Seidel

Der nordrhein-westfälische Landtag hat den Weg für einen angepassten Schulbetrieb in der Corona-Krise frei gemacht. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag in Düsseldorf in zweiter Lesung das Bildungssicherungsgesetz. Möglich werden damit Abweichungen vom Schulgesetz, damit Schülern und Lehrern keine Nachteile aus der Pandemie entstehen. So gibt es zum Ende des Schuljahres keine blauen Briefe. Auch Schüler, die die Leistungsanforderungen nicht erfüllt haben, werden versetzt. Abschlüsse werden ohne zentrale Klausur vergeben. Zugleich kündigte das Schulministerium in einer Rundmail an, dass Viertklässler ab dem 7. Mai wieder den Unterricht aufnehmen sollen.

Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte, die Politik sei sich der „großen Verantwortung“ bewusst, den Schülern beste Bildungschancen zu geben. Die Pandemielage fordere alle am Schulwesen Beteiligten enorm, die in diesen ungewöhnlichen Zeiten Außergewöhnliches leisteten. Gleichwohl dürfe das Land von der Durchführung der Abiturprüfung nicht absehen. Die Kultusminister der Länder hätten gemeinsam beschlossen, die Abiturprüfungen unter Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden zu lassen. Nur so könnten die Abschlüsse unter den Ländern auch gegenseitig anerkannt werden.

Der 17. Schulmail zufolge beginnt ab dem 11. Mai ein „rollierendes“ System, mit dem Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in die Grundschulen und Förderschulen gehen können. Durch diese Methode solle jeweils ein Jahrgang pro Werktag in der Schule sein. An einem Tag solle es zudem so viel Unterricht und Betreuung wie möglich geben.

Das Startdatum gebe außerdem den Lehrern Zeit, sich pädagogisch und didaktisch vorzubereiten. Bis zu den Sommerferien sollen dann die Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht erhalten, wie es hieß. Für Eltern solle es einen festen Plan bis zu den Sommerferien geben, damit sie besser planen könnten. Die Notbetreuung werde fortgesetzt.

Vergangene Woche hatten viele Schulen erstmals seit ihrer Schließung vor sechs Wochen wieder geöffnet. Den knapp 90.000 Abiturienten ist es freigestellt, wieder zur Schule zu kommen, weil sie nach den Osterferien ohnehin keinen regulären Unterricht mehr gehabt hätten. Für Schüler, die vor anderen Abschlussprüfungen stehen, gilt dagegen Schulpflicht.

(epd)
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