Kölner Gericht hebt Bonner Freispruch auf Gericht wertet Verunglimpfung von Frauen als Volksverhetzung

Köln · Der sogenannte Volksverhetzungs-Paragraf im Strafgesetzbuch (StGB) greift auch bei einer pauschalen Verunglimpfung von Frauen. Das entschied nun das Kölner Oberlandesgericht und hob damit einen Freispruch des Landgerichts Bonn auf.

 Das Oberlandesgericht hob nun einen Freispruch des Bonner Landgerichts auf.

Das Oberlandesgericht hob nun einen Freispruch des Bonner Landgerichts auf.

Foto: dpa/Oliver Berg
(epd)
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