Internieren oder anklagen Was tun mit früheren IS-Kämpfern?

Berlin · Wie gehen unterschiedliche Länder mit Staatsbürgern um, die für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ in Syrien und dem Irak gekämpft haben? Auch der Bonner Fared Saal hofft auf seine Rückkehr.

Mehr als 40.000 Ausländer aus mehr als 120 Staaten haben sich in den vergangenen Jahren islamistischen oder anderen Gruppen in Syrien angeschlossen. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) war bei der Rekrutierung von Ausländern die erfolgreichste, aber keineswegs die einzige Organisation. Das absehbare Ende des Krieges nach den militärischen Erfolgen der syrischen Armee, die beinahe vollständige Niederlage des IS und zuletzt die Forderungen von US-Präsident Donald Trump an die Europäer lassen die Frage nach dem Umgang mit den ausländischen Kämpfern in Syrien dringender werden. Einfache Antworten gibt es nicht.

Das Anti-Radikalisierungs-Netzwerk der EU (RAN) schätzt, dass rund 5000 der ausländischen Kämpfer aus westeuropäischen Ländern stammen. Aus Russland kamen mehr als 3000, aus weiteren Staaten der früheren Sowjetunion fast 6000 und aus arabischen und nordafrikanischen Ländern mehr als 12.000, wie es in einem Bericht der US-Denkfabrik Soufan Center hieß. Unter den EU-Staaten sticht Frankreich mit etwa 1900 Extremisten heraus. Aus Deutschland sollen rund 1000 Kämpfer nach Syrien gegangen sein.

Insgesamt kamen nach Angaben des US-Militärs bisher mindestens 60 000 IS-Kämpfer bei Gefechten in Syrien und Irak ums Leben. Darunter dürften mehrere Tausend Ausländer gewesen sein. Schätzungsweise 5500 Kämpfer – darunter etwa 300 Deutsche – sind inzwischen in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Fast 300 deutsche Frauen und Kinder befinden sich noch in Syrien und im Irak.

Viele IS-Mitglieder sagen von sich selbst, dass sie den Dschihadisten lediglich auf friedliche Weise als Köche oder Verwaltungsmitarbeiter gedient haben – ihnen die Teilnahme an Gefechten oder Gräueltaten nachzuweisen, ist schwierig. Eine britische Frau und ihre beiden Töchter, die beim IS gefasst wurden, gaben laut Medienberichten sogar an, sie seien während einer Urlaubsreise „zufällig“ bei den Extremisten gelandet.

Bei ihrem Vormarsch in Richtung der letzten noch verbliebenen Gebiete des IS im Osten Syriens haben die mit den USA verbündeten Truppen der Kurdenmiliz YPG viele ausländische Dschihadisten gefangen genommen und deren Familienangehörige in Auffanglagern untergebracht. Der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zufolge hält YPG bis zu 1100 ausländische IS-Kämpfer und fast 2000 Familienmitglieder fest. Die Kurden fordern die Heimatländer der Gefangenen schon länger zur Rücknahme ihrer Staatsbürger auf, stoßen größtenteils aber auf taube Ohren.

In der nordwestsyrischen Provinz Idlib, der letzten Rebellenhochburg im Land, sind zudem mehrere Tausend ausländische Kämpfer des Al-Kaida-nahen Islamistenverbandes HTS und anderer Gruppen von syrischen Regierungstruppen eingekesselt. Unter ihnen sind kampferfahrene Extremisten aus Tschetschenien, Usbekistan und dem Gebiet der muslimischen Uiguren in China.

Die Reaktion der Heimatländer der Extremisten ist unterschiedlich. Die russische Regierung etwa hat mindestens 50 Kinder von IS-Mitgliedern ausfliegen lassen und bei Verwandten in Russland untergebracht. Bei den dschihadistischen Kämpfern selbst kennt Moskau jedoch kein Pardon. Russland wolle die Extremisten in Idlib „auslöschen“ und sie nicht nach Hause zurücklassen, schrieb Marc Pierini von der Denkfabrik Carnegie Europe in einer Analyse. Unterdessen bereiten die USA laut Medienberichten das berüchtigte Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba für die Unterbringung amerikanischer IS-Kämpfer vor.

In Westeuropa gibt es keine einheitliche Haltung. Deutschland zögert mit einer Rücknahme extremistischer Bundesbürger und verweist auf die schwierige Beweisführung gegen mutmaßliche IS-Mitglieder: Es bestehe das Risiko, dass gewaltbereite IS-Anhänger in Deutschland freikämen.

Großbritannien hat zum Beispiel zwei besonders berüchtigten IS-Mitgliedern die britische Staatsbürgerschaft entzogen und ist mit ihrer Überstellung nach Guantanamo einverstanden. Gleichzeitig wird über die Rückkehr der 19-jährigen Shamima Begum diskutiert, die vor vier Jahren als „IS-Braut“ nach Syrien gegangen war und jetzt nach Hause möchte. Frankreich und Norwegen wollen ihre Staatsbürger nach einer Heimkehr vor Gericht stellen. In Belgien will die Regierung ein Gerichtsurteil anfechten, das sechs Kindern von IS-Kämpfern und ihren Müttern die Heimkehr erlauben soll.

Noch schwieriger wird das Thema dadurch, dass es international keine Einigung darüber gibt, was ein „Terrorist“ ist. So haben sich nach türkischen Angaben bis zu 1200 Ausländer der kurdischen YPG angeschlossen, die mit den USA gegen den IS kämpft. Sie bilden ein so genanntes „Internationales Freiheits-Bataillon“ und sehen sich selbst als Freiheitskämpfer.

Aus Sicht der Türkei ist die YPG allerdings eine Terrororganisation. Ankara droht mit einer Militärintervention gegen die Kurdenmiliz – westliche Kämpfer bei der YPG könnten sich schon bald den Panzern und Truppen des Nato-Partners Türkei gegenüber sehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort