Wehrhahn-Prozess: Gericht lehnt Verteidiger-Ausschluss ab

Düsseldorf · Im sogenannten Wehrhahn-Prozess hat das Düsseldorfer Landgericht den geforderten Ausschluss eines Pflichtverteidigers abgelehnt. Das sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf Anfrage. Dem Vertreter des Verteidigers war vorgeworfen worden, gemeinsam mit dem Angeklagten eine Zeugin nach deren Aussage mit dem Auto verfolgt zu haben. Ein Nebenkläger hatte daraufhin den Ausschluss des Juristen aus dem Verfahren beantragt.

 Der Schriftzug S-Bahnhof Wehrhahn steht auf einem Schild an der Haltestelle.

Der Schriftzug S-Bahnhof Wehrhahn steht auf einem Schild an der Haltestelle.

Foto: Marcel Kusch/Archiv

Dieser hatte den Vorwurf vehement bestritten. Er würde sich für so etwas nicht einspannen lassen. Man sei zufällig eine kurze Strecke denselben Weg gefahren, dann aber in entgegengesetzte Richtungen abgebogen.

Der Prozess um einen mutmaßlich fremdenfeindlichen Bombenanschlag in Düsseldorf soll am 3. Juli fortgesetzt werden. Bei dem Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib.

Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen sind jüdischen Glaubens. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-jährigen Angeklagten zwölffachen Mordversuch aus Fremdenhass vor. Er bestreitet die Tat. Das Gericht hatte ihn vor einigen Wochen mangels dringenden Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt.

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