Wiederaufbaufonds nach der Flutkatastrophe So viel Geld soll nach NRW und Rheinland-Pfalz fließen

Berlin · Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verordnung zum Wiederaufbaufonds für die Opfer der Flutkatastrophe beschlossen. Betroffene in Rheinland-Pfalz können mehr als die Hälfte der Wiederaufbauhilfe beanspruchen.

 Im Flutgebiet an der Ahr wurden Mitte August Rohre für den Wiederaufbau der völlig zerstörten Erdgas-Versorgungsleitung angeliefert.

Im Flutgebiet an der Ahr wurden Mitte August Rohre für den Wiederaufbau der völlig zerstörten Erdgas-Versorgungsleitung angeliefert.

Foto: dpa/Thomas Frey

■ Aufbauhilfefonds: Bund und Länder richten einen Wiederaufbaufonds mit einem Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro für die Opfer der Flutkatastrophe von Anfang Juli ein. Davon sollen zwei Milliarden Euro für die Sanierung bundeseigener Verkehrswege verwendet werden und allein vom Bund finanziert werden. Die restlichen bis zu 28 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder.