NRW-Wahl Zum Wählen reicht der Ausweis

KÖNIGSWINTER · Wer keine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am Sonntag, 13. Mai, erhalten oder diese verlegt hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich nicht von der Stimmabgabe abhalten lassen. Darauf weist das Wahlamt der Stadt Königswinter hin.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahllokals aufgeführt ist. Wer dort die Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen kann und dem Wahlvorstand auch nicht persönlich bekannt ist, kann sich durch den Personalausweis oder den Reisepass legitimieren. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Im Zweifelsfall gibt das Wahlbüro der Stadt Königswinter gerne darüber Auskunft, in welchem Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist und wo sich das für ihn zuständige Wahllokal befindet. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich heute, 11. Mai, bis spätestens 18 Uhr mit dem Wahlamt der Stadt Königswinter in Verbindung setzen. Die Dienststelle ist unter der Telefonnummer 02244/889346 oder unter der Telefonnummer 02244/889316 erreichbar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort