Bundesanwaltschaft in der NS-Zeit Die Mär der Stunde Null

Bonn · Todesurteile aus nichtigen Anlässen und NS-Personal in der Bundesrepublik: Mit „Staatsschutz im Kalten Krieg“ haben Wissenschaftler eine Studie zur Aufarbeitung der Geschichte der Bundesanwaltschaft vorgelegt. Einer der Verfasser ist der Bonner Zeithistoriker Friedrich Kießling.

 Luftbild der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es ist der Sitz des Generalbundesanwalts.

Luftbild der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es ist der Sitz des Generalbundesanwalts.

Foto: dpa/Uli Deck

Es ist eine lange tradierte Erzählung, zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland hätten Staat und Justiz aus Mangel an geeignetem Personal auf Mitglieder und Funktionsträger des NS-Regimes zurückgreifen müssen. Der Bonner Zeithistoriker Friedrich Kießling und der Nürnberger Jurist Christoph Safferling haben diese Behauptung jetzt in einer umfangreichen Studie für die Bundesanwaltschaft widerlegt. „Die Wahrheit ist, dass (…) nach ihnen nicht gesucht wurde. Die Verflechtung des allgemeinen Justizwesens mit NS-Recht im ’Dritten Reich’ wollten viele vor wie nach 1945 nicht wahrhaben“, schreiben sie in Ihrer Studie „Staatsschutz im Kalten Krieg“ (dtv, 607 S., 34,00 Euro), die am Donnerstag von Staatssekretärin Margaretha Sudhof aus dem Bundesjustizministerium und Generalbundesanwalt Peter Frank in Erlangen vorgestellt wurde.