Sicherheitsgesetze überprüft Differenzen zwischen Innenminister und Justizministerin

Berlin · Unten in Reihe eins sitzen die Experten. Jene fünf Männer und die eine Frau, die in den vergangenen sieben Monaten im Auftrag der Bundesregierung darüber nachgedacht haben, ob und wie und in welchem Umfang die Sicherheitsgesetze in Deutschland geprüft, überarbeitet und neu formuliert werden sollen.

 Aus Sorge vor Terroranschlägen sind seit 2001 auch in Deutschland mehr als zwei Dutzend Gesetze verschärft worden.

Aus Sorge vor Terroranschlägen sind seit 2001 auch in Deutschland mehr als zwei Dutzend Gesetze verschärft worden.

Foto: dpa

Auf 282 Seiten haben die Experten, darunter die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms und der ehemalige NRW-Innenminister Burkhard Hirsch, aufgeschrieben, wie die Anti-Terror-Gesetze "am Maßstab grundrechtlicher Freiheitsgewährungen und sicherheitspolitischer Erfordernisse" entwickelt werden könnten.

Es sind "Empfehlungen". Arbeit für die kommende Legislaturperiode. Oben auf dem Podium des Haubach-Saales im Bundespresseamt stehen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich.

Die FDP-Politikerin und der CSU-Politiker repräsentieren gewissermaßen das Spannungsfeld, in dem die schwarz-gelbe Koalition in den vergangenen vier Jahren über die Themen Innere Sicherheit sowie Freiheits- und Bürgerrechte verhandelt, gestritten und - siehe Vorratsdatenspeicherung - auch nicht entschieden hat.

Wegen eines laufenden Verfahrens zur Vorratsdatenspeicherung beim Europäischen Gerichtshof gebe es auch "derzeit keinen Handlungsbedarf für diese Regierung", sagt die Justizministerin.

Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger verweisen darauf, dass auch die Experten, darunter leitende Beamte beider Ministerien, in ihren Empfehlungen "die große Bandbreite" der Meinungen zu strittigen Themen abdeckten.

Auch der Innenminister und die Justizministerin bleiben sich treu, wenn Friedrich sagt, die Kontrolle der Geheimdienste sei "umfassend gegeben", während Leutheusser-Schnarrenberger betont, zumindest die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste könne "noch verbessert" werden.

In der kommenden Legislaturperiode werde es "ganz konkrete Vorschläge" zur Änderung des Gesetzes über das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages geben. Die Justizministerin kann sich vorstellen, dem PKGr das Recht einzuräumen, auch das Bundeskriminalamt (BKA) zu kontrollieren - überall dort, wo das BKA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus Befugnisse eines Nachrichtendienstes besitzt.

Friedrich betont auch hier "ein Spannungsfeld" bei Regierenden wie Experten. Und so verwundert es nicht, dass der Innenminister bei seiner "Momentaufnahme" zur Kontrolle des BKA durch das Kontrollgremium des Bundestages "zurzeit zu einem anderen Ergebnis kommen würde" als die Justizministerin.

Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger plädieren gemeinsam aber dafür, die Rolle des Generalbundesanwalts im Anti-Terrorkampf zu stärken. Ebenfalls kein einheitliches Votum schafften die Experten bei der Frage nach der Zukunft des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), über dessen Auflösung im Zuge der Neuaufstellung des Verfassungsschutzes zuletzt immer wieder diskutiert worden war.

Ex-Generalbundesanwältin Harms und das Bundesinnenministerium betonen, der MAD sei "ein unverzichtbarer Baustein" in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Die vier anderen Mitglieder der Regierungskommission knüpfen die Selbstständigkeit des MAD dagegen an Bedingungen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort