Kommentar zum NRW-Polizeigesetz Eine Gratwanderung

Meinung | Düsseldorf · NRW-Innenminister Herbert Reul hat gut daran getan, beim neuen Polizeigesetz die Bedenken von Rechtsexperten und Polizeipraktikern ernstzunehmen und das umstrittene Vorhaben in wichtigen Punkten zu entschärfen.

Sie werden mit dem neuen Gesetz arbeiten müssen: Kommissaranwärter nach ihrer Vereidigung in Köln.

Sie werden mit dem neuen Gesetz arbeiten müssen: Kommissaranwärter nach ihrer Vereidigung in Köln.

Foto: picture alliance/dpa

Wer die Freiheitsrechte seiner Bürger einschränken will, muss nicht nur gute Gründe dafür haben, sondern darf auch den Rahmen, den die Verfassung setzt, nicht aushebeln. Freiheitsrechte sind auch im Sinne des Grundgesetzes immer zugleich Abwehrrechte, die die Machtausübung des Staates gegenüber dem Bürger begrenzen.

Es bedarf also eines rechtssicheren Regelwerkes, das bei einer Ausweitung von Polizeikompetenzen sicherstellt, dass jede Art von Willkür verhindert wird. Mit dem schwammigen Begriff der „drohenden Gefahr“ war genau dies in Nordrhein-Westfalen nicht gewährleistet.

Präventive Polizeiarbeit ist immer eine Gratwanderung. Sie soll dazu beitragen, Terroranschläge zu verhindern oder Organisierte Kriminalität zu bekämpfen, muss dafür auch neue Medien wie Whatsapp in den Blick nehmen, darf aber nicht unangemessen ausgeweitet werden und damit beliebig in die Privatsphäre eindringen.

Ob das neue Gesetz diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird auch davon abhängen, wie es in der Praxis zur Anwendung kommt. „Der Bürger will beschützt, aber nicht überwacht werden“ – so hat es der FDP-Politiker Burkhard Hirsch auf den Punkt gebracht. Er will keine Angst haben, wenn er nachts in der Stadt unterwegs ist, und er braucht Vertrauen in eine Justiz, die Straftäter schnell und konsequent zur Verantwortung zieht. Dafür allerdings bräuchte es nicht einmal ein neues Polizeigesetz.

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