Kommentar zur Rückkehr von Bivsi Rana Elend des Asylrechts

Meinung · Der Fall Bivsi beweist die dringende Notwendigkeit, das Asylrecht vom Kopf auf die Füße zu stellen, zu straffen, zu beschleunigen, kommentiert GA-Redakteur Kai Pfundt.

 Die Schülerin Bivsi Rana kommt am Flughafen in Düsseldorf an und wird von ihren Mitschülern begrüßt.

Die Schülerin Bivsi Rana kommt am Flughafen in Düsseldorf an und wird von ihren Mitschülern begrüßt.

Foto: dpa

Der Fall der Schülerin Bivsi Rana illustriert das Elend des deutschen Asylsystems auf drastische Weise. Fast 20 Jahre brauchen Behörden und Gerichte, um zu einer endgültigen Entscheidung über das Asylbegehren von Bivsis Vater zu kommen. Aber dann muss es plötzlich so schnell gehen, dass eine Minderjährige vor den Augen von Mitschülern aus dem Unterricht geholt wird. Dieses Vorgehen als unsensibel und willkürlich zu bezeichnen, wäre die Untertreibung des Jahres.

Nun ist die Familie wieder in Deutschland, das Mädchen wird die Schule hier beenden und aller Voraussicht nach in Deutschland bleiben können – ein Glück für sie, für Freunde und Unterstützer, ein Sieg der Menschlichkeit. Zugleich beweist der Fall Bivsi die dringende Notwendigkeit, das Asylrecht vom Kopf auf die Füße zu stellen, zu straffen, zu beschleunigen.

Es kann nicht sein, dass Verfahren Jahre und Jahrzehnte dauern, dass immer neue rechtliche Winkelzüge aussichtslosen Bewerbern eine befristete Duldung nach der anderen bescheren – solange, bis am Schluss des Verfahrens die Erkenntnis steht, dass der Bewerber nicht mehr abgeschoben werden kann, weil er schon zu lange in Deutschland lebt. Solche Endlosverfahren führen das Asylrecht ad absurdum und mit ihm den ganzen Rechtsstaat, von den unzumutbaren Kosten ganz abgesehen.

Anders als Flüchtlingsaktivisten das gerne hätten, ist die freie Wahl des Wohnorts kein Menschenrecht. Wer Abschiebungen generell ablehnt, sie verzögern und verhindern will, dem muss klar sein, dass er in letzter Konsequenz das Recht auf Asyl gefährdet, das Deutschland politisch Verfolgten gewährt.

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