Zentralkomitee der deutschen Katholiken Gebhard Fürst macht wiederverheirateten Geschiedenen Hoffnung

BONN · Erleichterung auf der zweitägigen Herbstvollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), die am Samstag in Bonn zu Ende ging: In die Debatte der bislang verbotenen Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zu den Sakramenten kommt Bewegung.

Mehr noch: Die deutschen Bischöfe streben eine Aufhebung des Verbots an. Gleiches gilt für Nachteile im kirchlichen Arbeitsrecht. Das kündigte der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst vor dem höchsten katholischen Laiengremium an. Freimütig räumte er ein: "Die Erwartungen, die Ungeduld und der Ärger sind groß."

Kürzlich hatte das Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg eine Handreichung zum Umgang mit geschiedenen Wiederverheirateten veröffentlicht. Sein Vorgesetzter Erzbischof Robert Zollitsch, der zugleich Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist, sprach von einem "Entwurf", ohne sich freilich zu distanzieren. Das brachte ihm einen Brief des Präfekten der römischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, ein: Das Papier sei zurückzuziehen und gründlich zu überarbeiten. Eine Kopie ging an alle Diözesanbischöfe.

Nun war der Ärger erst recht groß. Denn das Problem der geschiedenen Wiederverheirateten ist kein Problem einer kleinen Minderheit. 2012 wurden knapp 180.000 Ehen geschieden. Und rund ein Viertel aller im vergangenen Jahr geschlossenen Ehen sind Wiederverheiratete. Sofern sie aus Verärgerung über ihre katholische Kirche nicht zur evangelischen übertreten, beklagen sie sich darüber, dass sie Kirchensteuern zahlen und sich auch ehrenamtlich betätigen, aber nicht zu den Sakramenten zugelassen werden.

Das Nein-Verdikt aus Rom ist in Freiburg gelassen aufgenommen worden. Bereits im Juni hatte Bischof Fürst an seine Amtsbrüder: "Die Frage nach der Erteilung der Absolution und der Zulassung zur Kommunion ist auch eine Frage an die kirchliche Botschaft von Schuld, Umkehr und Versöhnung." Und wie könnte die Kirche als Ort der Versöhnung wahrgenommen werden, wenn sie selber die Glaubensnot vieler wiederverheirateter Geschiedener nicht wahrnehme?

Im Februar, so Fürst vor dem ZdK in Bonn, werden sich die Diözesanbischöfe mit einer entsprechenden Erklärung beschäftigen, deren Entwurf bereits fertig ist. Im März soll diese dann von der Frühjahrsvollversammlung in Münster verabschiedet werden. Sollten die Bischöfe der Handreichung nicht folgen, erwäge er in seiner Diözese eigene ortskirchliche Regelungen für die Einbeziehung wiederverheirateter Geschiedener, sagte Fürst.

Bleibt abzuwarten, wie Präfekt Müller in Rom reagiert und ob dann die deutschen Bischöfe, die endlich den geschiedenen Wiederverheirateten wieder volles Heimratrecht in der Kirche geben wollen, vom Vatikan im Regen stehen gelassen werden.

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