Gefahr für Endlager-Gesetz: Zwischenlager Brunsbüttel gekippt

Schleswig/Berlin · Neue Hürde für das geplante nationale Atommüll-Gesetz: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel aufgehoben.

 Ein Anwohner hatte gegen die 2003 erteilte Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel geklagt - mit Erfolg. Foto: Ulrich Perrey

Ein Anwohner hatte gegen die 2003 erteilte Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel geklagt - mit Erfolg. Foto: Ulrich Perrey

Foto: DPA

Die Richter gaben am Mittwoch der Klage eines Anwohners gegen das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz statt (Az.: 4 KS 3/08). Der Kläger hatte Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen befürchtet.

Die Entscheidung könnte Bund und Länder in große Schwierigkeiten stürzen. Brunsbüttel in Schleswig-Holstein ist als einer von drei Standorten vorgesehen, die 26 Castor-Behälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland aufnehmen sollen. Neben dem Zwischenlager im baden-württembergischen Philippsburg wird ein dritter Standort noch gesucht. Endgültig will die Politik darüber erst 2014 entscheiden.

Darauf hatten sich Bund und Länder in der Vorwoche verständigt, um noch vor der Sommerpause das Gesetz für die neue bundesweite Endlagersuche durch den Bundestag zu bringen. Sollte Brunsbüttel als Zwischenlager ausfallen, könnte der ganze Kompromiss hinfällig sein. Allerdings ist das Schleswiger Urteil noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Das für die Atomaufsicht zuständige Kieler Umweltministerium prüft das Urteil. Zu möglichen Konsequenzen wollte sich eine Sprecherin des Ministeriums direkt nach dem Urteil nicht äußern. Im Übrigen sei das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter verklagt worden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit mehreren Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten der Genehmigungsbehörde. So habe es das Bundesamt unter anderem versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die erforderlichen Daten vorgelegen hätten.

Auch sei bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden. Dabei könnten neuere Waffen eine größere Zerstörungswirkung haben. Mit dem Urteil des OVG hat ein fast ein Jahrzehnt dauernder Rechtsstreit ein zumindest vorläufiges Ende gefunden. Die Genehmigung für das atomare Zwischenlager war 2003 erteilt worden. Ende vergangenen Jahres lagerten sechs Castorbehälter in Brunsbüttel.

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