Vorschlag von Horst Seehofer Geheimdienst soll bei Whatsapp mitlesen dürfen

Berlin · Innenminister Horst Seehofer will dem Verfassungsschutz das Ausspähen von verschlüsselten Messengern wie Whatsapp erlauben. Zudem will Seehofer die derzeit bei 14 Jahren stehende Altersgrenze für Personen senken, die beobachtet werden können.

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Der Verfassungsschutz soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mehr Zugriffsrechte auf die Kommunikation der Bürger bekommen. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben bestätigte er bei der Vorstellung seiner Digitalstrategie.

Bislang kann nur das Bundeskriminalamt nach dem Einpflanzen eines Trojaners die verschlüsselten Textnachrichten etwa bei dem Messenger-Dienst Whatsapp mitlesen. Das soll künftig auch dem Verfassungsschutz erlaubt sein. Zudem will Seehofer die derzeit bei 14 Jahren stehende Altersgrenze für Personen senken, die beobachtet werden können.

Keine Bedenken hat Seehofer, wenn der chinesische Konzern Huawei bei den 5G-Mobilfunklizenzen mitbietet. Den Schutz der Daten will er durch technische Vorkehrungen sowie durch eine Selbstverpflichtungserklärung sicherstellen, die sowohl eine Anti-Spionage- als auch Anti-Sabotage-Versicherung enthalte.

Vorschläge für Cyberattacken vorlegen

In Kürze werde er dem Bundessicherheitsrat zudem Vorschläge für Cyberattacken vorlegen, um für den Fall gerüstet zu sein, dass aus dem Ausland die kritische Infrastruktur akut gefährdet werde und ein Gegenschlag nötig sei. Weil diese Aufgaben bei den Bundesländern angesiedelt seien, hält Seehofer eine Verfassungsänderung für nötig.

Obwohl sich auch die Cybertruppe der Bundeswehr auf derartige Szenarien vorbereitet, versicherte Seehofer: „Bei aktiver Cyberabwehr möchte ich die Bundeswehr ausschließen.“ Ministeriumsvertreter wiesen darauf hin, dass bei Bedrohungen, die aus dem militärischen Bereich kämen, die Angelegenheit im Cyberabwehrzentrum auch den deutschen Militärs übergeben werde.

Unter dem Titel „Onlinezugangsgesetz“ will Seehofer bald auch mit den Vorbereitungen für eine komplette Umstellung der Behördengänge auf vereinfachte Internetabwicklung beginnen.

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