NRW-Verfassungsgerichtshof Grundschullehrer in NRW klagen auf gleiche Bezahlung

Düsseldorf · Zwei Pädagogen haben eine Klage beim NRW-Verfassungsgerichtshof eingereicht. Sie beklagen die unterschiedliche Bezahlung zwischen Grundschullehrern und Pädagogen aus höheren Schulen. Die Eltern sind an ihrer Seite.

Grundschullehrer in NRW haben Verfassungsklage erhoben, um künftig wie ihre Kollegen an Gymnasien bezahlt zu werden. „Das Besoldungsgesetz des Landes verstößt gegen die Verfassung, weil Lehrkräfte beim Berufseinstieg unterschiedlich eingruppiert werden, obwohl sie den gleichen Hochschulabschluss haben“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Wie erst jetzt bekannt wurde, reichten zwei Pädagogen die Klage kurz vor Weihnachten beim NRW-Verfassungsgerichtshof ein. Wann es zu einer Verhandlung komme, sei noch offen, so Schäfer.

Die Lehrergewerkschaft GEW unterstützt die Kläger und will damit auch den Druck auf die Landesregierung erhöhen. Sollte die Musterklage Erfolg haben, dürften nicht nur Grundschullehrer hiervon profitieren. Auch die Besoldung jener Lehrer, die in der Sekundarstufe I an weiterführenden Schulen wie Gesamt-, Haupt- und Realschule unterrichten, könnte angehoben werden. Die Lehrerausbildung war im Jahr 2009 reformiert worden. Seither gilt der Master-Abschluss für alle Schulformen gleichermaßen. Auch die Studiendauer ist einheitlich.

In einer Anhörung des Landtages zu diesem Thema waren Juristen zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vorliegen könnte. „Alle tun dasselbe, werden aber unterschiedlich besoldet. Insofern handelt es sich aus meiner Sicht um einen ganz klaren Verfassungsverstoß, wenn man das System, so wie es bisher besteht, fortführt“, so der Jurist Sven Ollmann von der Kanzlei Burkhard-Neuhaus.

Auch NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hält eine Anhebung der Bezüge für sinnvoll: „Die Landesregierung hat mehrfach betont, dass die notwendigen besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der geänderten Lehrerausbildung zu ziehen sind“, hieß es im Schulministerium auf Anfrage. Gebauer will sogar noch einen Schritt weiter gehen und auch diejenigen mit in den Blick nehmen, die schon seit vielen Jahren zu schlechteren Konditionen arbeiten. Die Federführung für die Klageverfahren liege jedoch beim Finanzministerium, so das Schulministerium. NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) hat sich bisher nicht konkret geäußert. Eine Anhebung der Stellen aller Lehrkräfte (Grund-, Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschulen sowie Sonderpädagogen) von der Tarifgruppe A12 bzw. A 13 auf die Besoldungsgruppe A 13 mit Strukturzulage würde das Land auf Basis der aktuellen Bezüge 600 Millionen Euro pro Jahr kosten, rechnet sein Ministerium vor.

Auch aus Elternsicht ist eine bessere Bezahlung angezeigt. „Wir halten es für notwendig, dass Grundschullehrer so auskömmlich bezahlt werden, dass eine Familie davon leben kann“, sagte Regine Schwarzhoff vom Elternverein NRW.

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